Neuigkeiten

Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Justiz – Optionen und Perspektiven

Ein Vortrag von
Herrn Richter am Landgericht Dr. Christian Schlicht, Köln,
am Donnerstag, den 26. Januar 2023, 19:00 Uhr
im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz, und per Videokonferenz (Informationen zur Einwahl umseitig).

Zum Vortrag:
Die Digitalisierung hat auch die Justiz erreicht. Videoverhandlungen, der elektronische Rechtsverkehr und die eAkte werden bundesweit zum festen Bestandteil des Justizalltags. Das digitale Fundament ist gelegt. Und nun? In weiteren Teilen sind die analogen Papierprozesse durch die eAkte und den elektronische Rechtsverkehr nur in den digitalen Raum überführt worden. Was kann und muss die Justiz kurz-, mittel- und langfristig tun, um den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten? Diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Justiz wird Herr Dr. Christian Schlicht in seinem Impulsvortrag nachgehen – und damit sicherlich viel Stoff für kontroverse Diskussionen liefern.

Zum Referenten:
Christian Schlicht, geboren 1986 in Bonn, wurde nach seinem Studium und Referendariat in Bonn, Berlin und New York im März 2015 Richter. Er war am Landgericht Köln und am Amtsgericht Gummersbach sowie im Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium NRW tätig, bevor er 2018 zum Richter am Landgericht in Köln ernannt wurde. Seitdem war er zunächst in mehreren Zivilkammern tätig; gegenwärtig ist er Mitglied der großen Strafvollstreckungskammer. Ab 2019 war er stellvertretender IT-Dezernent und begleitete – seit 2021 als IT-Dezernent – u.a. die Einführung der elektronischen Akte, auch an den acht Amtsgerichten des Bezirks. Im März 2022 gründete er die digitale richterschaft, ein Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz. Er ist Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen, die sich mit der Modernisierung und Digitalisierung der Justizprozesse befassen.

Hinweise zur Teilnahme an der Vortragsveranstaltung am 26. Januar 2023
per Videokonferenz:
Falls Sie an der Vortragsveranstaltung per Videokonferenz teilnehmen möchten, bitten wir um entsprechende Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse bis zum 24. Januar 2023 an info(at)ffjg.de. Wir werden am Tag der Vortragsveranstaltung einen Zoom-Einwahllink an alle angemeldeten Mitglieder versenden.

FJG – Einladung Vortrag Dr. Schlicht – 26.01.2023

Podiumsdiskussion: Reform der Strafprozessordnung

Eine Podiumsdiskussion am 22. November 2022, 18:30 Uhr, zum Thema:
Reform der Strafprozessordnung

im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz.

Es diskutieren
Prof. Dr. Alfred Dierlamm
Dr. Christopher Erhard
Prof. Dr. Cornelius Prittwitz (Moderation)

Zur Podiumsdiskussion:
Über „Modernisierung des Strafverfahrens“ wird seit langem und auch nachdem der Gesetzgeber im Dezember 2019 das gleichnamige Gesetz beschlossen hat, kontrovers diskutiert. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht der Vorschlag der Regierungsparteien, Strafprozesse (Hauptverfahren) audiovisuell aufzuzeichnen. Das ist in zahlreichen Staaten regelmäßig der Fall, wäre für den deut- schen Strafprozess aber eine einschneidende Veränderung. Ob zum Guten (so die ganz überwiegende Einschätzung in der Anwaltschaft) oder zum Schlechten (so die vielfach vertretene Ansicht in der Richterschaft), die Argumente also pro und contra in dieser Debatte sind Gegenstand der Podiumsdiskussion zwischen einem erfahrenen Strafverteidiger und einem nicht minder erfahrenen Richter.

Zu den Podiumsteilnehmern:
Prof. Dr. Alfred Dierlamm, geb. 1964 in Euskirchen, ist seit 1994 Rechtsanwalt und Gründungspartner der gleichnamigen Anwaltssozietät. Er ist seit 2010 Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht an der Universität Trier. Außerdem ist er seit 2006 Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Dr. Christopher Erhard, geboren 1958 in Wiesbaden, war 2001 bis 2018 Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main, seit 2002 Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer. Seit 2018 ist er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Goethe Universität Frankfurt, war von 1998-2000 Berater des Justizministeriums der Republik Chiles bei einer umfassenden Reform des Strafverfahrens.

F-Einladung Podiumsdiskussion zur Reform der Strafprozessordnung am 22.11.2022

Rechtliche Aspekte des Kriegs in der Ukraine

Ein Vortrag von Herrn Professor Dr. Rainer Wedde, Wiesbaden
am Mittwoch, den 28. September 2022, 19:00 Uhr
im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49.

Zum Vortrag:
Der russische Angriff auf die Ukraine hat politisch zu einer „Zeitenwende“ geführt; sein Ausgang ist ungewiss, das verursachte menschliche Leid schon jetzt unermesslich.
Der Krieg wirft aber auch Rechtsfragen auf, die weit über die völkerrechtliche Bewertung des An- griffs hinausgehen: Die Kriegsverbrechen führen zu Themen des Strafrechts, die Sanktionen werfen Auslegungsprobleme auf, die Repression in Russland verdient Beachtung und die EU- Beitrittsperspektive der Ukraine hat eine genuin juristische Komponente. Schließlich stellen sich rechtsphilosophische und rechtshistorische Fragen.
Der Vortrag wird einzelne Themen aufgreifen und exemplarisch vertiefen. Vor allem soll heraus- gearbeitet werden, dass sich im aktuellen Krieg auch deutlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüberstehen.

Zum Referenten:
Rainer Wedde, geboren 1969 in Karlsruhe, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Aix-en-Provence, Dresden und Freiburg/Breisgau. Er promovierte an der Universität Kiel zu einem rechtsvergleichenden deutsch-russischen Thema. Anschließend war er für internati- onale Anwaltskanzleien in Dresden, Berlin und Moskau als Rechtsanwalt tätig. 2007 wechselte er an die Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, wo er seitdem Wirtschaftsrecht lehrt. Kurz nach Kriegsausbruch beendete er die Nebentätigkeit für eine deutsche Kanzlei in Mos- kau. Er ist Mitglied im Vorstand der Deutsch-Ukrainischen und der Deutsch-Russischen Juristen- vereinigung und Co-Sprecher der Fachgruppe Recht der Deutschen Gesellschaft für Osteuro- pakunde DGO.

F-Einladung Vortrag Prof. Wedde – 28.09.2022

Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 – Was kann sie leisten für den kollektiven Rechtsschutz zur Bewältigung von Massen- und Streuschäden

Ein Vortrag von Frau Professor Dr. Beate Gsell, München
Am 13.9.2022 ab 19:00 Uhr im im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49, Frankfurt am Main.

Zum Vortrag:

Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es für eine Gruppe gleichartig Geschädigter bislang kein Kla- geinstrument, um die Ansprüche durch eine einzige, durch einen Repräsentanten geführte Klage gebündelt durchzusetzen. Die neue Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 zwingt die Mit- gliedstaaten nun allerdings dazu, auf Schadensersatz gerichteten kollektiven Rechtsschutz zu er- möglichen. Vorgesehen sind innerstaatliche und grenzüberscheitende Verbandsklagen, die nicht mehr auf Unterlassung beschränkt bleiben, sondern auf „Abhilfe“ zielen „in Form von Schadener- satz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist allerdings begrenzt auf die Verletzung von Uni- onsrecht im b2c-Verhältnis. Überdies lässt sie den Mitgliedstaaten große Umsetzungsspielräume. Der Vortrag beleuchtet wesentliche Charakteristika des neuen europäischen Verbandsklageregimes und erörtert ihre möglichst effektive Umsetzung ins nationale Recht.

Zur Referentin:

Beate Gsell ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der LMU München, Richterin am OLG München und derzeit De- kanin der Juristischen Fakultät der LMU München. Zu ihren Forschungsgebieten gehören das Bürgerliche Recht und das materielle Verbraucherrecht, ferner das Zivilverfahrensrecht mit Fokus auf der individuellen und kollektiven Verbraucherrechtsdurchsetzung.
Beate Gsell ist Mitglied des Vorstandes der Zivilrechtslehrervereinigung und gehört der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages an. Sie ist eine der Gesamtherausgeberinnen des beck-on- line-Großkommentars zum Zivilrecht und gibt die Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissen- schaft (ZfPW) und die Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) mit heraus.

F – Vortrag Prof. Dr. B. Gsell am 13.09.2022

Nur nach Recht und Gesetz? Wie die Psychologie juristische Entscheidungen beeinflusst.

Ein Vortrag von Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Risse, Frankfurt am Main
Am 31.5.2022 ab 18:30 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main.

Zum Vortrag:

In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert das Bild eines Homo iuridicus – also des Juristen, der streng formal nach Recht und Gesetz entscheidet. Rational, neutral und vorurteils- frei gegenüber jedermann unter Ausblendung aller irrelevanten Tatsachen und Motive. Nur: Diesen Homo iuridicus gibt es nicht, er ist ein Trugbild. Juristen bilden ihre Meinungen zu Rechtsfällen auch unter Heranziehung von Heuristiken, also im Gehirn hinterlegten Faustregeln des Entschei- dens. Das führt zu Fehlentscheidungen. Der Vortrag zeigt das anhand von Beispielen und kleinen Experimenten auf. Schließlich sucht er nach Ansätzen, wie die Rationalität der juristischen Ent- scheidungsfindung erhöht werden kann.

Zum Referenten:

Jörg Risse, geboren 1967 in Lippstadt, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Lausanne, absolvierte sein LL.M.-Studium an der University of Ca- lifornia in Berkeley und ist in Deutschland und New York als Rechtsanwalt zugelassen. Er promo- vierte zu einem Thema des deutschen Verfassungsrechts. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Partner einer internationalen Anwaltssozietät liegt auf der Prozessführung und der alternativen Streitbeile- gung einschließlich der Mediation, vor allem in Post-M&A-Verfahren. Jörg Risse unterrichtet als Honorarprofessor an der Universität Mannheim „Verhandlungsführung“ und „Mediation, Schieds- gerichtsbarkeit und außergerichtliche Streitbeilegung“ sowie als Lehrbeauftragter der Humboldt- Universität zu Berlin „Advocacy Skills“ im Rahmen des englischsprachigen LL.M.-Studiengangs. Er ist ein CEDR-akkreditierter Mediator.

Vortrag Prof. Dr. J. Risse am 31.05.2022

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Ein Vortrag von Professor Dr. Gregor Bachmann, LL.M., Berlin
18:30 Uhr, nur per Videokonferenz
(Einwahldaten bitte der unten verlinkten pdf-Datei entnehmen)

Große BRAO-Reform und kleine RDG-Reform

Ein Vortrag von Professor Dr. Christian Wolf, Hannover
nur per Videokonferenz
(Einwahldaten finden Sie in der unten angefügten pdf-Datei)

Zum Vortrag:

Der Bundestag hat jüngst eine umfassende Reform des anwaltlichen Gesellschafts- rechts beschlossen. Zukünftig sind die Rechtsanwälte bei der Wahl der Gesellschaftsform weitge- hend frei, gleichfalls können sie sich mit allen freien Berufen zu interprofessionellen Berufsaus- übungsgesellschaften zusammenschließen. Der Weg in das Fremdkapital war mit der großen BRAO-Reform hingegen nicht verbunden. Die kleine RDG-Reform wollte auf die sich am Markt etablierten und vom BGH anerkannten Legal Tech-Unternehmen reagieren. In einem Entschlie- ßungsantrag hat der Bundestag dabei aber gleichzeitig eine Nachbesserung der Reform in der nächs- ten Legislaturperiode angemahnt. In dem Vortrag wird ein Überblick über die wesentlichen Geset- zesänderungen der beiden Reformgesetze gegeben. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob die Reform den Zugang zum Recht verbessern wird und welche Auswirkungen auf den Anwalts- markt zu erwarten sind.

Zum Referenten:

Professor Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an Leibniz Universität Hannover (LUH). Er leitet als Geschäftsführender Direktor das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der LUH. Das Anwaltsrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte, so ist er u.a. Autor und Mit- herausgeber des Kommentars Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht. Sein Institut hat zu den beiden Reformgesetzten umfassend Stellung genommen. Im Rechtsausschuss war der Referent zu beiden Gesetzesvorhaben als Sachverständiger geladen.:

Der Bundestag hat jüngst eine umfassende Reform des anwaltlichen Gesellschafts- rechts beschlossen. Zukünftig sind die Rechtsanwälte bei der Wahl der Gesellschaftsform weitge- hend frei, gleichfalls können sie sich mit allen freien Berufen zu interprofessionellen Berufsaus- übungsgesellschaften zusammenschließen. Der Weg in das Fremdkapital war mit der großen BRAO-Reform hingegen nicht verbunden. Die kleine RDG-Reform wollte auf die sich am Markt etablierten und vom BGH anerkannten Legal Tech-Unternehmen reagieren. In einem Entschlie- ßungsantrag hat der Bundestag dabei aber gleichzeitig eine Nachbesserung der Reform in der nächs- ten Legislaturperiode angemahnt. In dem Vortrag wird ein Überblick über die wesentlichen Geset- zesänderungen der beiden Reformgesetze gegeben. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob die Reform den Zugang zum Recht verbessern wird und welche Auswirkungen auf den Anwalts- markt zu erwarten sind.
Zum Referenten: Professor Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an Leibniz Universität Hannover (LUH). Er leitet als Geschäftsführender Direktor das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der LUH. Das Anwaltsrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte, so ist er u.a. Autor und Mit- herausgeber des Kommentars Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht. Sein Institut hat zu den beiden Reformgesetzten umfassend Stellung genommen. Im Rechtsausschuss war der Referent zu beiden Gesetzesvorhaben als Sachverständiger geladen.

FHFJG – Einladung Vortrag Prof. Dr. Christian Wolf am 29092021 – Videkonferenz

Die Europäische Staatsanwaltschaft: Strafverfolgung im Namen der Europäischen Union

Ein Vortrag von Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Frankfurt am Main.
18:30 Uhr, nur per Videokonferenz
(Einwahldaten bitte der unten verlinkten pdf-Datei entnehmen)

Verfassungsfragen der Corona-Krise

Ein Vortrag von Prof. Dr. Uwe Volkmann, Frankfurt am Main

nur per Videokonferenz
(Informationen zur Einwahl entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Datei)

Zum Vortrag:

Durch die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und na- mentlich die Stillegung weiter Bereiche des öffentlichen Lebens von Mitte März bis Anfang Mai sind die grundrechtlichen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger in einer Weise eingeschränkt wor- den, die vor Ausbruch der Krise in dieser Form nicht vorstellbar erschien. Während sie auf breite Unterstützung in der Bevölkerung wie in den Medien trafen, waren sie deshalb von Anfang an er- heblichen verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt; Kritiker sprachen vom „massivsten kol- lektiven Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik“, warnten vor einem „Krank- heitsvermeidungsabsolutismus“ oder beklagten einen „Niedergang grundrechtlicher und rechts- staatlicher Denkkategorien“. Nach einer ersten Phase der Betonung des Entscheidungs- und Hand- lungsspielraums der Exekutive unter Unsicherheitsbedingungen haben auch die Gerichte ihre Kon- trolle nach und nach intensiviert und immer wieder einzelne Maßnahmen – zuletzt etwa die Beher- bergungsverbote – beanstandet oder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund unternimmt der Vortrag den Versuch einer – angesichts der sich ständig weiter verändernden Ausgangssituation notwendig vorläufigen – Bestandsaufnahme, stellt die verschiedenen Kritikpunkte vor und untersucht sie auf ihre sachliche Berechtigung.

Zum Referenten:

Uwe Volkmann, geboren 1960, studierte Rechtswissenschaft in Marburg. Er wurde 1992 an der Universität Marburg mit der Schrift „Politische Parteien und öffentliche Leis- tungen“ promoviert und 1997, betreut von Prof. Werner Frotscher, mit der Schrift „Solidarität – Programm und Prinzip der Verfassung“ habilitiert. Von 1999 bis 2015 lehrte er an der Universität Mainz, seit 2015 ist er Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität. 2012 erschien seine Schrift „Darf der Staat seine Bürger erziehen?“, 2013 folgten die „Grundzüge einer Verfassungslehre für die Bundesrepublik Deutschland“, 2018 das Lehrbuch „Rechtsphilosophie“. Seine Forschungschwerpunkte liegen in der Verfassungs- und Demokratietheorie, den Grundrechten und dem Recht der Inneren Sicherheit.

F26102020 – Einladung Vortrag Prof. Volkmann am 11.11.2020 per Videokonferenz

„Paralleljustiz“

Ein Vortrag von Professor Dr. Mathias Rohe, Erlangen
18:15 Uhr, Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Straße 49,
Frankfurt am Main