E I N L A D U N G
zu einem Panelgespräch am
Donnerstag, den 1. Oktober 2026, um 18:00 Uhr c.t.
Ein Jahr Commercial Courts und Commercial Chambers – Wie sehr
haben sie den Rechts- und Wirtschaftsstandort gestärkt?
im Commercial Court Frankfurt am Main, Konrad-Adenauer-Straße 17, 60313 Frankfurt am
Main; Parkmöglichkeiten bestehen in den Parkhäusern Am Gericht oder Konrad-Adenauer-Straße.
Zum Panelgespräch:
Das Justizstandortstärkungsgesetz vom 1. April 2025 bildet die Grundlage für Commercial
Chambers an den Landgerichten und Commercial Courts an den Oberlandesgerichten. Auch in
Frankfurt am Main wurden entsprechende Spruchkörper eingerichtet. Seit gut einem Jahr können
Parteien in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro den dortigen
Commercial Court anrufen. Er ist insbesondere für Verfahren aus dem Handelsrecht,
Unternehmenskauf, der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung und dem Bankrecht zuständig.
Darüber hinaus sind beim Landgericht Frankfurt am Main bei drei Kammern für Handelssachen und
drei Zivilkammern sog. Commercial Chambers eingerichtet worden. Sowohl vor dem Court wie
auch den Chambers können die Verfahren auch in englischer Sprache geführt werden. Die Parteien
profitieren zudem von spezialisierten Spruchkörpern, einer professionellen, erfahrenen
Verfahrensführung auch in komplexen Fällen, besonderem wirtschaftsrechtlichem Sachverstand
und der institutionell abgesicherten richterlichen Unabhängigkeit der Berufsrichterinnen und
Berufsrichter, die über langjährige Berufserfahrung verfügen. In einem kurzen Impulsvortrag mit
anschließender Podiumsdiskussion ziehen wir nach einem Jahr Commercial Court Bilanz. Im
Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ob der Commercial Court und die Chambers in Frankfurt
am Main die Ziele des Gesetzes erfüllen bzw. wo diese verfehlt werden. Diskutiert werden die
richterliche Perspektive und die Sicht eines großen Unternehmens als potenziellem
Verfahrensbeteiligten. Zudem geht es um Vor- und Nachteile gegenüber der privaten
Schiedsgerichtsbarkeit sowie um mögliche Verbesserungen.
Zu den Referenten:
Gesa Curtius-Stollenwerk, LL.M. (Edinburgh) ist Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am
Main und im 2. Senat des Commercial Court tätig. Matthias Hart ist Syndikus/Rechtsanwalt und
Director Dispute Resolution bei der Merck KGaA in Darmstadt. Daneben leitet er die Fachgruppe
Dispute Resolution beim Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ).
Anmeldung erforderlich:
Aufgrund des begrenzten Platzangebotes im Veranstaltungsraum ist eine vorherige Anmeldung
per E-Mail erforderlich. Senden Sie diese bitte an: ffjg_commercialcourt@posteo.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Der Vorstand
FJG-Einladung Commercial Courts 1.10.2026
(Beitragsbild: christian müller – stock.adobe.com)
