Dr. h.c. Gerhard Wiese – Wirken als Ankläger im Auschwitz-Prozess

E I N L A D U N G

zu der Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Forschungszentrum Normative Ordnungen und dem Fritz-Bauer-Institut.

Dienstag, 20. Oktober 2026, um 16:15 Uhr,

Dr. h.c. Gerhard Wiese –
Wirken als Ankläger im Auschwitz-Prozess

im Hörsaalzentrum Saal 3 (1. OG), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Zum Thema: Der Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 gilt als ein zentraler Wendepunkt in der juristischen und öffentlichen Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland. In dem Podiumsgespräch berichtet Dr. h.c. Gerhard Wiese, der als junger Staatsanwalt zum Anklägerteam des Prozesses gehörte, aus seiner Perspektive auf die damaligen Ermittlungen und die Hauptverhandlung. Im Gespräch mit der Historikerin Dr. Katharina Rauschenberger (Fritz Bauer Institut) wird die Bedeutung des Prozesses für die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen in den Blick genommen. Welche Herausforderungen stellten sich den Staatsanwälten bei der juristischen Aufarbeitung der im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz begangenen Verbrechen? Wie wurde mit der Vielzahl von Zeugenaussagen und Beweismitteln umgegangen? Und welche Bedeutung hatte der Prozess über das konkrete Strafverfahren hinaus für die öffentliche Wahrnehmung und Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen bis heute?

Die Moderation übernimmt Rebecca Caroline Schmidt (Geschäftsführerin des Forschungszentrums Normative Ordnungen).

Zum Referenten: Dr. h.c. Gerhard Wiese studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin. Nach dem Referendariat wurde er Staatsanwalt, ab Februar 1961 bis zu seiner Pensionierung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Dort holte ihn der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, den Wiese bereits im Referendariat kennengelernt hatte, im August 1962 als dritten Staatsanwalt neben Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler – die bereits seit 1959 ermittelt hatten – in das Team, das später die Anklage im sog. Auschwitz-Prozess verfasste und in der Hauptverhandlung vertrat. Ab September 1965 war Wiese dann allein für das Verfahren zuständig bis zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Februar 1969. Gerhard Wiese wurde mit dem Bundesverdienstkreuz und Hessischem Verdienstorden ausgezeichnet. 2024 erhielt er vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität die Ehrendoktorwürde.

Filmvorführung: Vor dem Podiumsgespräch wird ebenfalls im Hörsaal 3 ab 14:00 Uhr der Film „Im Labyrinth des Schweigens“ (Giulio Ricciarelli, Dt. 2014) gezeigt. Der Eintritt ist frei.

Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Anfertigung und möglichen Veröffentlichung von Foto- und
Videoaufnahmen einverstanden. Sollten Sie dem nicht zustimmen, bitten wir Sie, dies vor Ort mitzuteilen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Der Vorstand

FJG – Einladung Gerhard Wiese – 20.10.2026 (002)