Ein Vortrag von Frau Professor Dr. Beate Gsell, München
Am 13.9.2022 ab 19:00 Uhr im im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49, Frankfurt am Main.
Zum Vortrag:
Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es für eine Gruppe gleichartig Geschädigter bislang kein Kla- geinstrument, um die Ansprüche durch eine einzige, durch einen Repräsentanten geführte Klage gebündelt durchzusetzen. Die neue Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 zwingt die Mit- gliedstaaten nun allerdings dazu, auf Schadensersatz gerichteten kollektiven Rechtsschutz zu er- möglichen. Vorgesehen sind innerstaatliche und grenzüberscheitende Verbandsklagen, die nicht mehr auf Unterlassung beschränkt bleiben, sondern auf „Abhilfe“ zielen „in Form von Schadener- satz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist allerdings begrenzt auf die Verletzung von Uni- onsrecht im b2c-Verhältnis. Überdies lässt sie den Mitgliedstaaten große Umsetzungsspielräume. Der Vortrag beleuchtet wesentliche Charakteristika des neuen europäischen Verbandsklageregimes und erörtert ihre möglichst effektive Umsetzung ins nationale Recht.
Zur Referentin:
Beate Gsell ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der LMU München, Richterin am OLG München und derzeit De- kanin der Juristischen Fakultät der LMU München. Zu ihren Forschungsgebieten gehören das Bürgerliche Recht und das materielle Verbraucherrecht, ferner das Zivilverfahrensrecht mit Fokus auf der individuellen und kollektiven Verbraucherrechtsdurchsetzung.
Beate Gsell ist Mitglied des Vorstandes der Zivilrechtslehrervereinigung und gehört der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages an. Sie ist eine der Gesamtherausgeberinnen des beck-on- line-Großkommentars zum Zivilrecht und gibt die Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissen- schaft (ZfPW) und die Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) mit heraus.