Ein Vortrag von Herrn Prof. Dr. Michael Stolleis, Frankfurt am Main,
18:15 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main.
Zum Referenten:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis, geb. 1941 in Ludwigshafen/Rh., lehrte 1975-2006 öffentliches Recht an der Goethe-Universität und war 1992 bis 2009 Direktor am Max Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Sein Spezialgebiet ist die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland (4 Bde, 1988, 1992, 1999, 2012). Einzelheiten über www.rg.mpg.de
Zum Vortrag:
In die Entstehung des Grundgesetzes vor 70 Jahren sind die verfassungsgeschichtlichen Erfahrungen des Alten Reichs (1806), der Paulskirchenverfassung (1849), der Reichsverfassung (1871), der Weimarer Verfassung (1919) sowie vor allem des Nationalsozialismus eingegangen. Wesentliche Vorarbeiten lagen in den Verfassungen von Hessen, Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz. Die Festlegungen des Grundgesetzes, etwa das Konstitutionsprinzip „Menschenwürde“, die unmittelbare Geltung der Grundrechte, „wehrhafte Demokratie“, Föderalismus, konstruktives Misstrauensvotum, Wahlrecht etc. sind historisch begründet. Die bisher rd. 60 Änderungen haben die zentrale Struktur des GG ebenso wenig in Frage gestellt wie der Beitritt der DDR (Art. 23 GG a.F. ). Welche Richtung die künftige Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 24 GG) auf die EU nehmen wird, bleibt allerdings offen.