Neuigkeiten

Die Europäische Staatsanwaltschaft: Strafverfolgung im Namen der Europäischen Union

Ein Vortrag von Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Frankfurt am Main.
18:30 Uhr, nur per Videokonferenz
(Einwahldaten bitte der unten verlinkten pdf-Datei entnehmen)

Verfassungsfragen der Corona-Krise

Ein Vortrag von Prof. Dr. Uwe Volkmann, Frankfurt am Main

nur per Videokonferenz
(Informationen zur Einwahl entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Datei)

Zum Vortrag:

Durch die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und na- mentlich die Stillegung weiter Bereiche des öffentlichen Lebens von Mitte März bis Anfang Mai sind die grundrechtlichen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger in einer Weise eingeschränkt wor- den, die vor Ausbruch der Krise in dieser Form nicht vorstellbar erschien. Während sie auf breite Unterstützung in der Bevölkerung wie in den Medien trafen, waren sie deshalb von Anfang an er- heblichen verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt; Kritiker sprachen vom „massivsten kol- lektiven Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik“, warnten vor einem „Krank- heitsvermeidungsabsolutismus“ oder beklagten einen „Niedergang grundrechtlicher und rechts- staatlicher Denkkategorien“. Nach einer ersten Phase der Betonung des Entscheidungs- und Hand- lungsspielraums der Exekutive unter Unsicherheitsbedingungen haben auch die Gerichte ihre Kon- trolle nach und nach intensiviert und immer wieder einzelne Maßnahmen – zuletzt etwa die Beher- bergungsverbote – beanstandet oder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund unternimmt der Vortrag den Versuch einer – angesichts der sich ständig weiter verändernden Ausgangssituation notwendig vorläufigen – Bestandsaufnahme, stellt die verschiedenen Kritikpunkte vor und untersucht sie auf ihre sachliche Berechtigung.

Zum Referenten:

Uwe Volkmann, geboren 1960, studierte Rechtswissenschaft in Marburg. Er wurde 1992 an der Universität Marburg mit der Schrift „Politische Parteien und öffentliche Leis- tungen“ promoviert und 1997, betreut von Prof. Werner Frotscher, mit der Schrift „Solidarität – Programm und Prinzip der Verfassung“ habilitiert. Von 1999 bis 2015 lehrte er an der Universität Mainz, seit 2015 ist er Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität. 2012 erschien seine Schrift „Darf der Staat seine Bürger erziehen?“, 2013 folgten die „Grundzüge einer Verfassungslehre für die Bundesrepublik Deutschland“, 2018 das Lehrbuch „Rechtsphilosophie“. Seine Forschungschwerpunkte liegen in der Verfassungs- und Demokratietheorie, den Grundrechten und dem Recht der Inneren Sicherheit.

F26102020 – Einladung Vortrag Prof. Volkmann am 11.11.2020 per Videokonferenz

„Paralleljustiz“

Ein Vortrag von Professor Dr. Mathias Rohe, Erlangen
18:15 Uhr, Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Straße 49,
Frankfurt am Main

„Strafrecht in Zeiten von #metoo“

Diskussionsveranstaltung mit
Frau Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers) und Frau Prof. Dr. Monika Frommel

im Hörsaal HZ 3 (2. Stock im Hörsaalzentrum) der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Theodor-W.-Adorno-Platz 1, 60323 Frankfurt am Main.

Zur Podiumsdiskussion: 

Der hashtag „meToo“, 2017 als Reaktion auf die gegen den Filmproduzenten Harvey Weinstein bekanntgewordenen Vorwürfe zahlreicher und schwerwiegender sexueller Übergriffe entstanden, hat sich schnell weltweit verbreitet und auf das verbreitete Phänomen sexueller Gewalt und Übergriffe von Männern gegen Frauen hingewiesen. Neben der dadurch angestoßenen, bzw. verstärkten gesellschaftlichen Debatte, dürften auch Strafgesetzgeber und Strafrechtsprechung durch #meToo beeinflusst worden sein, wie die „Fälle“ des Regisseurs Dieter Wedel und des Musikwissenschaftlers Siegfried Mauser zeigen. Die Frage, welche Chancen und Risiken sich für das „Strafrecht nach #meToo“ und für die durch dieses Strafrecht Betroffenen ergeben, sollen Gegenstand dieser Podiumsdiskussion sein.

Zu den Podiumsteilnehmerinnen: 

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), geb. 1963 in Tübingen, ist seit 2019 Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg, und Honorarprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Grundlagen des Strafrechts, insbesondere Straf-und Kriminalisierungstheorie, transnationale Strafrechtstheorie und das Sexualstrafrecht.

Prof. Dr. Monika Frommel, geb. 1946 in Karlsruhe, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und München, promovierte 1979 und habilitierte sich 1986 in München (Venia für Strafrecht, Rechtsphilosophie, neuere Rechtsgeschichte und Kriminologie). Sie war 1988 bis 1992 Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht in Frankfurt und war von 1992 bis 2011 Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie der CAU zu Kiel.

Fx – Einladung Podiumsdiskussion 05.02.2020

„Gerichtlicher Schutz des demokratischen Rechtsstaats“

Vortrag von Richter am Bundesgerichtshof Jan Gericke, Karlsruhe,
am 28. November 2019, 18:00 Uhr, in der Goethe- Universität, Hörsaal HZ 11 (3. Stock im Hörsaalzentrum)

Zum Vortrag:

Mit dem aus den Medien bekannten Anstieg der Anzahl der Ermittlungsverfahren ist auch die Zahl der vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Staatsschutzstrafverfahren in den letzten Jahren ständig angestiegen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist insoweit aber nicht nur Revisionsgericht, sondern auch Haftprüfungs-und Beschwerdegericht. Der Vortrag berichtet über die vorkommenden Phänomenbereiche sowie über die verschiedenen, von der Verfahrensart bedingten Herangehens-und Arbeitsweisen.

Zum Referenten:

Geboren 1967  in  Krefeld,  Studium  der  Rechtswissenschaften  in  Münster,  Köln  und  Trier. Juristischer Vorbereitungsdienst in Düsseldorf. Ab Mai 1999 Richter in Bonn, ab 2002 Richter am Landgericht,  Tätigkeiten  in  Zivil-und  Strafkammern.  Von  2007  bis  2010  wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof (3. Strafsenat). Ab Juli 2010 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (Staatsschutzstrafsenat). Ab Juni 2012 Richter am Bundesgerichtshof im 3. Strafsenat, seit Frühjahr 2018 stellvertretender Vorsitzender dieses Senats.

F 2310- Einladung Vortragsveranstaltung Jan Gericke am 28.11.2019

„Ein Anfang mit Vergangenheit. Das Grundgesetz als Antwort“

Ein Vortrag von Herrn Prof. Dr. Michael Stolleis, Frankfurt am Main,
18:15 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main.

Zum Referenten:

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis, geb. 1941 in Ludwigshafen/Rh., lehrte 1975-2006 öffentliches Recht an der Goethe-Universität und war 1992 bis 2009 Direktor am Max Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Sein Spezialgebiet ist die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland (4 Bde, 1988, 1992, 1999, 2012). Einzelheiten über www.rg.mpg.de

Zum Vortrag:

In die Entstehung des Grundgesetzes vor 70 Jahren sind die verfassungsgeschichtlichen Erfahrungen des Alten Reichs (1806), der Paulskirchenverfassung (1849), der Reichsverfassung (1871), der Weimarer Verfassung (1919) sowie vor allem des Nationalsozialismus eingegangen. Wesentliche Vorarbeiten lagen in den Verfassungen von Hessen, Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz. Die Festlegungen des Grundgesetzes, etwa das Konstitutionsprinzip „Menschenwürde“, die unmittelbare Geltung der Grundrechte, „wehrhafte Demokratie“, Föderalismus, konstruktives Misstrauensvotum, Wahlrecht etc. sind historisch begründet. Die bisher rd. 60 Änderungen haben die zentrale Struktur des GG ebenso wenig in Frage gestellt wie der Beitritt der DDR (Art. 23 GG a.F. ). Welche Richtung die künftige Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 24 GG) auf die EU nehmen wird, bleibt allerdings offen.

Einladung Vortrag Prof. Dr. Stolleis PDF

„Von Uploadfiltern und anderen Innovationen: Die Reform des EU-Urheberrechts“

2. Mai 2019

„Von Uploadfiltern und anderen Innovationen: Die Reform des EU-Urheberrechts“

Ein Vortrag von Herrn Professor Dr. Alexander Peukert, Frankfurt am Main,
18:15 Uhr im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Straße 49, Ffm

Zum Referenten: Prof. Dr. Alexander Peukert ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität und einer der Hauptantragsteller des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Er studierte und promovierte in Freiburg i.Br. (1993-1999). Nach zweitem Staatsexamen und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin war er wissenschaftlicher Referent und Leiter des USA-Referats am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München (2002-2009). Wichtigste Publikationen: Güterzuordnung als Rechtsprinzip (2008); Die Gemeinfreiheit (2012); Kritik der Ontologie des Immaterialgüterrechts (2018); Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (18. Aufl. 2018, mit Manfred Rehbinder).

Zum Vortrag: Im September 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ vor. Wie frühere Urheberrechtsreformen löste auch dieser Vorschlag intensive öffentliche Debatten aus. Zwischenzeitlich versagten sowohl das Europäische Parlament als auch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten der Kommission die Gefolgschaft. Im Zentrum der Kritik stehen Regelungsvorschläge zu News-Aggregatoren („Link tax“) und Plattformen wie YouTube („Uploadfilter“). Im Vortrag werden diese und weitere Vorschriften der Richtlinie erläutert und in den Kontext der allgemeinen digitalen Agenda der Europäischen Kommission gestellt. Die Leitfrage lautet, welche Vision des Internets in der Urheberrechtspolitik der EU zum Ausdruck kommt.

Parkmöglichkeiten bestehen in den Parkhäusern Junghofstraße oder Goetheplatz.

„Mehr oder weniger Freiheit? Medien und Demokratie im digitalen Wandel“

11. April 2019

„Mehr oder weniger Freiheit? Medien und Demokratie im digitalen Wandel“

Ein Vortrag von Herrn Dr. Reinhard Müller, Frankfurt

um 18.15 Uhr im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz.

Zum Referenten: Dr. Reinhard Müller, nach Studium in Münster und Nijmegen Promotion in Dresden über den Zwei-plus-vier-Vertrag und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen Eintritt in die politische Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Beschäftigt mit „allem, was Recht ist“, und mit Innenpolitik. Seit Januar 2008 verantwortlich für die neugeschaffene Seite „Staat und Recht“, deren Hauptbeiträge 2011 in einem gleichnamigen Buch erschienen. Seit Juli 2012 zudem verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“. Seit November 2017 auch verantwortlich für F.A.Z. Einspruch, ein neu geschaffenes Digital-Produkt für Juristen und alle, die an der Welt des Rechts interessiert sind.

Zum Vortrag: Die Medienlandschaft hat sich rasant verändert. Das gilt auch für das Kommunikationsverhalten des einzelnen. Dieser Wandel hinterlässt nicht nur gesellschaftliche Spuren und wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, sondern fordert den demokratischen Rechtsstaat grundsätzlich heraus.