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SUMMARY:„Schwerpunkte und Vorhaben in der Rechts- und Justizpolitik“ - Vortrag des Hessischen Ministers der Justiz und für den Rechtsstaat
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag von \nHerrn Staatsminister Christian Heinz\, Hessischer Minister der Justiz und für den Rechtsstaat \n„Schwerpunkte und Vorhaben in der Rechts- und Justizpolitik“ \nam Mittwoch\, 11. März 2026\, um 18:15 Uhr\, \nim Hörsaalzentrum Hörsaal 3\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt \nZum Thema: Nach den Landtagswahlen vom 8. Oktober 2023 ist die Legislaturperiode in Hessen annähernd zur Hälfte vorüber. Der Zeitpunkt bietet Anlass und Gelegenheit\, den Blick zurückschweifen zu lassen und zu rekapitulieren\, welche rechts- und justizpolitischen Themen die legislative Hinrunde in Hessen bestimmt haben und umgesetzt bzw. initiiert werden konnten. Ebenso sehr lohnt der Blick nach vorne auf die kommenden knapp 30 Monate. Welche Schwerpunkte in der Rechts- und Justizpolitik sollen vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat aus gesetzt werden? Vor welchen Herausforderungen steht die Justiz und wie soll ihnen begegnet werden? \nZum Referenten: Herr Staatsminister Christian Heinz hat an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften studiert. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in Hessen absolvierte er verschiedene Stationen in der hessischen Landesverwaltung\, u.a. in der Hessischen Staatskanzlei\, dem Regierungspräsidium Gießen und beim Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises. Er war darüber hinaus Referent für Europaangelegenheiten in der Hessischen Landesvertretung in Berlin und Leiter des Referats Parlaments- und Kabinettsangelegenheiten im Hessischen Ministerium des Innern. Seit 2010 ist Christian Heinz Mitglied des Hessischen Landtags. Er war u.a. Vorsitzender des Rechtsauschusses und rechtspolitischer Sprecher sowie stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. Im Januar 2024 wurde er Hessischer Minister der Justiz und für den Rechtsstaat. \nMit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Anfertigung und möglichen Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Sollten Sie dem nicht zustimmen\, bitten wir Sie\, dies vor Ort mitzuteilen. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand \nDr. Daniel Saam\, Amélie Sophie Hamm\, Nicole Wichmann\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Andreas Zubrod\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Prof. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich \n20260311 Einladung HStMdJ
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SUMMARY:Künstliche Intelligenz im und für das Recht – Anforderungen an Maschine und Mensch
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag von \nProf. Dr. Domenik Wendt\, LL.M. \n„Künstliche Intelligenz im und für das Recht – Anforderungen an Maschine und Mensch“ \nam Donnerstag\, 22. Januar 2026\, um 18:15 Uhr\, \nim Hörsaalzentrum Saal 6 (1. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt \nZum Thema: Künstliche Intelligenz (KI) ist gekommen\, um zu bleiben. Und sie begegnet uns\nheute fast überall\, nicht nur aber zunehmend auch im Recht. Wie lässt sich ein vertrauensvoller\nUmgang mit KI organisieren? Welche Regeln sind erforderlich? Welche Anforderungen sollten\nwir an KI-Systeme stellen? Und welche an uns selbst? Welche Kompetenzen sind erforderlich\,\num KI-Systeme bestmöglich nutzen zu können und zugleich Schäden zu vermeiden? Und wo\nsollten wir uns diese aneignen? Was gilt für KI im juristischen Kontext\, für die Juristenausbildung\, für Rechtsberatung\, Unternehmen und Justiz? Und wer trägt am Ende die Verantwortung\nfür den Einsatz von KI? \nZum Referenten: Prof. Dr. Domenik Wendt\, LL.M.\, hat in Marburg und Münster Rechtswissenschaften studiert und in Berlin das zweites juristisches Staatsexamen absolviert. Nach Graduiertenstudium (LL.M.) und Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster war er wissenschaftlicher Mitarbeiter\, Rechtsanwalt und Referent eines großen Wirtschaftsverbands in Berlin. Seit 2013 hält er in Frankfurt a.M. die Professur für Bürgerliches Recht\, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences. Er ist u.a. Direktor des Research Lab for Law and applied Technologies (ReLLaTe)\, Mitglied der Forschergruppe des Hessischen Zentrums für Künstliche Intelligenz (hessian.AI) und Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. \nMit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Anfertigung und möglichen Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Sollten Sie dem nicht zustimmen\, bitten wir Sie\, dies vor Ort mitzuteilen. \n20260108-FJG-Einladung Vortrag Wendt \nDie vom Referenten beim Vortrag genutzte Präsentation und seine Kontaktdaten finden Sie hier: \nKI und Recht_FJG_Jan2026_Wendt \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand\nProf. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Amélie Sophie Hamm\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Daniel Saam\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich\, Nicole Wichmann\, Dr. Andreas Zubrod
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SUMMARY:Gegen Hass im Netz: Ein Staatsanwalt erzählt
DESCRIPTION:Gemeinschaftsveranstaltung \nmit dem Institut für Kriminalwissenschaften der Goethe-Universität am \nDonnerstag\, 30. Oktober 2025\, um 18:00 Uhr\, \nDr. Benjamin Krause\, Leitender Oberstaatsanwalt (ZIT)\nim Gespräch mit\nDr. Ronen Steinke\, Süddeutsche Zeitung \n„Gegen Hass im Netz: Ein Staatsanwalt erzählt“ \nim Hörsaalzentrum Saal 6 (1. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt \nZum Thema \nIn Deutschland gibt es eine intensive Debatte über eine vermeintlich zunehmende\nBeschränkung der Meinungsfreiheit durch strafrechtliche Verfolgung und Ahndung von Äußerun\ngen in sozialen Medien. Kritisiert wird insbesondere ein scheinbar unverhältnismäßiges Vorgehen der Staatsanwaltschaften bei geringfügigen Ehrangriffen auf Politiker im Netz. Aber an den Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019 sowie die massenhaften Gewalt aufrufe im Vorfeld der Tat scheint sich niemand mehr erinnern zu können. Wo stehen wir in dieser Debatte? \nZu den Diskutanten\n \nDr. Krause leitet die Hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und führt in dieser Funktion\nu.a. bundesweite Ermittlungskomplexe zur Verfolgung von sog. „Hass im Netz“. \nDr. Steinke ist politischer Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung in Berlin; zu seinen Schwer\npunkten gehört u.a. die Sicherheits- und Rechtspolitik. Er studierte und promovierte mit einer völkerstrafrechtlichen Arbeit in Hamburg\, war Gastwissenschaftler und ist Lehrbeauftragter am Institut für Kriminalwissenschaften der Goethe-Universität. \nFJG-Einladung Vortrag Dr. Krause 30-10-2025
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SUMMARY:Wehrhafte Demokratie - Resilienz des Rechtsstaats
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag \nvon Professor Dr. Roman Poseck \n \nam Dienstag\, 16.09.2025\, um 18:15 Uhr \nzum Thema: \n„Wehrhafte Demokratie – Resilienz des Rechtsstaats“ \nim Hörsaalzentrum Saal 3 (1. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt. \nZum Vortrag\nDie freiheitlich-demokratische Grundordnung sieht sich zunehmenden Herausforderungen durch extremistische Bedrohungen\, demokratiefeindliche Tendenzen und hybride Gefahrenlagen ausgesetzt. Doch wie widerstandsfähig ist unsere Demokratie gegenüber Angriffen von innen und außen? Welche rechtlichen Instrumente stehen dem Staat zur Verfügung\, um sich hiergegen zu schützen\, ohne die Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu unterlaufen? Wo verlaufen die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Wehrhaftigkeit? Der Vortrag beleuchtet anhand aktueller Entwicklungen\, wie Resilienz im Rechtsstaat konkret ausgestaltet werden kann. \nZum Referenten\nProf. Dr. Roman Poseck studierte Rechtswissenschaften in Gießen und Utrecht. Nach dem Zweiten Staatsexamen war er als Jurist bei der BASF AG tätig. Anschließende Tätigkeiten waren u. a. Richter am Landgericht Limburg\, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt\, Büroleiter des Hessischen Ministers der Justiz\, Leiter der Zentralabteilung im Hessischen Ministerium der Justiz\, Präsident des OLG Frankfurt und Präsident des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Seit 2016 ist er Honorarprofessor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden. Von 2022 bis 2024 war er Hessischer Minister der Justiz. Am 18.01.2024 wurde er zum Hessischen Minister des Innern\, für Sicherheit und Heimatschutz ernannt. \nMit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Anfertigung und möglichen Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Sollten Sie dem nicht zustimmen\, bitten wir Sie\, dies vor Ort mitzuteilen. \nFJG-Einladung Vortrag Prof. Poseck 16-9-2025 \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand\nProf. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Amélie Sophie Hamm\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Daniel Saam\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich\, Nicole Wichmann\, Dr. Andreas Zubrod \n 
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SUMMARY:Vortrag: Sind wir ausnahmslos an das Europarecht gebunden? - Zum komplizierten Verhältnis zwischen BVerfG und EuGH
DESCRIPTION:Vortrag\n\nam Dienstag\, 17.06.2025\, um 18:15 Uhr \nvon Prof. Dr. Dr. h.c. Adelheid Puttler\, LL.M. \nzum Thema: Sind wir ausnahmslos an das Europarecht gebunden? – Zum komplizierten\nVerhältnis zwischen BVerfG und EuGH \nim Hörsaalzentrum Saal 6 (1. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt\, Theodor-W.-Adorno-Platz 1\, Frankfurt am Main \nZum Vortrag\nDer Europäische Gerichtshof stellte bereits in den 1960er Jahren fest\, dass Europarecht Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten habe. Aber sind wir in Deutschland tatsächlich voraussetzungslos an das Recht der EU gebunden? Gilt das EU-Recht gleichermaßen im Bund und in den Ländern und wenn ja\, aus welchem Grund? Gibt es Ausnahmen\, zumindest für nationales Verfassungsrecht? Ist das Grundgesetz uneingeschränkt europarechtsfreundlich oder setzt es der Integration Grenzen? Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem Kooperationsverhältnis zum Europäischen Gerichtshof. Aber kooperiert der EuGH tatsächlich mit dem BVerfG oder nur das BVerfG mit dem EuGH? Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung will der Vortrag Antworten geben. \nZur Referentin\nNach Studium der Rechtswissenschaft\, Referendarzeit und dem II. Jur. Examen promovierte die\nReferentin im Wirtschaftsvölkerrecht und schloss ein LL.M.-Studium an der University of Chicago\nLaw School an. Danach arbeitete sie in der Europarechtsabteilung des Bayer. Wirtschaftsministeriums. Nach einem Weiterbildungsstudium an der Ecole Nationale d’Administration in Paris (Diplôme International d’Administration Publique) und einer mehrjährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BVerfG entschied sich die Referentin für die Hochschullaufbahn. Nach ihrer Habilitation zu einem staatsrechtlichen Thema übernahm sie eine Professur an der Universität Bielefeld und wenige Semester darauf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht\, Europarecht\, Völkerrecht und internationales Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Dort blieb sie bis zum WS 2023/2024. Die Referentin gründete zusammen mit der französischen Partneruniversität Tours zwei dt.-frz. juristische Studiengänge (LL.B\, LL.M.)\, die sie über zehn Jahre leitete. Im Jahr 2024 verlieh ihr die Universität Tours\, auch in Anerkennung für ihr deutsch-französisches Engagement\, die Ehrendoktorwürde. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand\n(Prof. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Amélie Sophie Hamm\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Daniel Saam\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich\, Nicole Wichmann\, Dr. Andreas Zubrod) \nFJG-Einladung Vortrag H. Puttler 17-6-2025
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SUMMARY:Stärkung des Justizstandorts Frankfurt am Main: Die neuen Commercial Courts und Commercial Chambers
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzu Impulsvorträgen und einem anschließenden Panelgespräch \nam Mittwoch\, den 21. Mai 2025\, um 19:00 Uhr \nmit Richterin am LG Prof. Dr. Evelyn Henning\, Rechtsanwältin Kristina Bittner und Richter am OLG Dr. Carl Friedrich Nordmeier \nStärkung des Justizstandorts Frankfurt am Main: Die neuen Commercial Courts und Commercial Chambers \nim Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse\, 2. OG\, Neue Mainzer Straße 49; Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern Junghofstraße oder Goetheplatz. \nZum Vortrag:\nMit dem Justizstandortstärkungsgesetz vom 1. April 2025 geht Deutschland einen wichtigen Schritt in der Stärkung des Rechts- und Wirtschaftsstandorts. Das Gesetz ermöglicht es\, bei den Oberlandes- und Landgerichten Spruchkörper zu errichten\, in denen Verfahren auch in englischer Sprache geführt werden können. Zum 1. Juli 2025 werden am Justizstandort Frankfurt am Main ein aus mehreren spezialisierten Wirtschaftssenaten bestehender Commercial Court und mehrere Commercial Chambers errichtet. Dort können zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern\, zwischen einer Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern so-wie Differenzen zu Unternehmens- oder Anteilkäufen ab einem Streitwert von € 500.000 erstinstanzlich verhandelt werden.\nMit zwei Impulsvorträgen und einem anschließenden Panel beleuchten Experten aus Rechtsanwaltschaft\, Justiz und dem Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat die Reformaspekte – von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die praktische Handhabung in der Rechtsberatung bis hin zu den strategischen Auswirkungen für Unternehmen und Kanzleien. \nZu den Referenten:\nKristina Bittner ist Rechtsanwältin im Frankfurter Büro der internationalen Kanzlei Dentons und dort Mitglied der Praxisgruppe Arbitration und Litigation (u.a. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit). Evelyn Henning begleitet als Referatsleiterin im Hessischen Justizministerium die Umsetzung des Justizstandortstärkungsgesetzes. Sie verfügt nach mehrjährigen Auslandaufenthalten in Singapur und China über fundierte Kenntnisse zu internationalen Vorbildern der Neuregelung. Carl Friedrich Nordmeier ist beim 5. Zivilsenat des OLG Frankfurt tätig\, der eine Sonderzuständigkeit für das Handels- und Gesellschaftsrecht hat und als einer der Senate für den Commercial Court vorgesehen ist. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand\nProf. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Amélie Sophie Hamm\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Daniel Saam\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich\, Nicole Wichmann\, Dr. Andreas Zubrod \nMit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Anfertigung und möglichen Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden. Sollten Sie dem nicht zustimmen\, bitten wir Sie\, dies vor Ort mitzuteilen. \nFJG-Einladung Commercial Courts 21-5-2025
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SUMMARY:Grenzen der Pressearbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten
DESCRIPTION:Einladung \nzum Vortrag am \nDonnerstag\, 27.03.2025\, um 18:30 Uhr \nvon Rechtsanwalt Gernot Lehr \nzum Thema: Grenzen der Pressearbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten \nim Hörsaalzentrum Saal 6 (2. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt\, Theodor-W.-Adorno-Platz 1. \nAnreise: Vom Hauptbahnhof mit S-Bahnen 1/2/3/4/5/6/8/9 bis Hauptwache\, dann mit der U-Bahn 1/2/3 bis Holzhausenstraße\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-Bahn 1/2/3/4/5/6 /8/9 bis Konstablerwache\, dann mit dem Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis Uni Campus Westend. \nZum Vortrag\nDie Öffentlichkeitsarbeit der Justizbehörden\, insbesondere der Staatsanwaltschaften\, verlief in Wellenbewegungen. Nach einer Phase der medialen Verschlossenheit der Justiz begann\, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der presserechtlichen Auskunftsansprüche\, eine Phase der sehr intensiven Medienarbeit von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten. Inzwischen ist wieder eine gewisse Zurückhaltung erkennbar. Welche Grenzen und zugleich rechtliche Verpflichtungen bestehen für die Justizbehörden in Strafverfahren\, an denen die Öffentlichkeit ein Interesse hat? Welcher verfahrensrechtliche Schutz besteht für die Betroffenen dieser Medienarbeit? Unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Detaillierungsgrad dürfen die grundrechtsverpflichteten Justizbehörden Betroffene an den Pranger der Medienöffentlichkeit stellen? Mit diesen Fragestellungen wird sich der Vortrag und die anschließende Diskussion auseinandersetzen. \nZum Referenten\nStudium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Bonn und München. 1982 Erstes\, 1986 Zweites Juristisches Staatsexamen. Von 1981 bis 1985 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Bonn\, Prof. Dr. Schlaich. 1986 Referendariat im Justiziariat einer Rundfunkanstalt. 1987 Eintritt in die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte PartG mbB\, Bonn. Langjähriger Lehrbeauftragter für Medienrecht an den Universitäten Bonn und Mainz. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme!\nDer Vorstand \nFJG-Einladung Vortrag RA Lehr 27-3-2025 \nBeitragsbild: christian müller – stock.adobe.com
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SUMMARY:Werden Wirtschaftsstraften effektiv verfolgt? - Vortrag
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag  \nvon Oberstaatsanwältin a.D. Anne Brorhilker \nam Donnerstag\, 27.02.2025\, um 1815 Uhr \n„Werden Wirtschaftsstraftaten effektiv verfolgt?„ \nim Gebäude Sprach- und Kulturwissenschaften (SKW)\, Saal B\, auf dem Campus Westend\nder Goethe-Universität Frankfurt. \nAnreise: Vom Hauptbahnhof mit S-Bahnen 1/2/3/4/5/6/8/9 bis Hauptwache\, dann mit der U-Bahn 1/2/3 bis Holzhausenstraße\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-Bahn 1/2/3/4/5/6 /8/9 bis Konstablerwache\, dann mit dem Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis Uni Campus Westend. \nZum Vortrag\nBei der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten gilt nach Meinung zahlreicher Beobachter häufig das Sprichwort „Die Kleinen hängt man\, die Großen lässt man laufen“. Was sind die Ursachen dafür\, dass gerade Fälle mit hohen Schadenssummen und großer krimineller Energie aus dieser Perspektive oft nicht in ausreichendem Maße verfolgt werden (können) und welche Lösungsansätze gibt es? Der Vortrag geht diesen Fragen nach und beleuchtet sie sowohl auf der Grundlage kriminologischer Forschungsergebnisse als auch langjähriger praktischer Erfahrungen im Bereich der Verfolgung von schweren Wirtschaftsstraftaten. \nZur Referentin\nAnne Brorhilker (geb. 1973) war seit 2002 bei der Staatsanwaltschaft Köln tätig. Sie erlangte durch die Ermittlungen in zahlreichen Cum-Ex-Fällen internationale Bekanntheit. Zuletzt war sie Hauptabteilungsleiterin\, beantragte aber im April 2024 die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis\, um sich für grundlegende Aufklärung bei der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten einzusetzen. Seit Juni 2024 ist sie für die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. in Berlin als Co-Geschäftsführerin tätig. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme!\nDer Vorstand \nFJG-Einladung Vortrag Brorhilker 27-2-2025
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SUMMARY:Nachhaltige Finanzprodukte und die Zukunftsgestaltung in der Finanzindustrie
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag am \nDonnerstag\, 30.01.2025\, um 18:30 Uhr \nvon Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Walter\, LL.M. \nzum Thema: „Nachhaltige Finanzprodukte und die Zukunftsgestaltung in der Finanzindustrie“ \nim Hörsaalzentrum Saal 6 (2. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt\nTheodor-W.-Adorno-Platz 1: Vom Hauptbahnhof mit S-Bahnen 1/2/3/4/5/6/8/9 bis Hauptwache\, dann mit der U-Bahn 1/2/3 bis Holzhausenstraße\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-Bahn 1/2/3/4/5/6 /8/9 bis Konstablerwache\, dann mit dem Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis Uni Campus Westend: https://www.uni-frankfurt.de/38074686/Campus_Westend_der_Goethe_Univer-sit%C3%A4t_Frankfurt.# \nZum Vortrag\nDie mit der Gestaltung von Finanzprodukten verfolgten Ziele werden vielschichtiger. Derivate und andere strukturierte Gestaltungen erlaubten es in bisherigen „Ausbaustufen“\, Finanzprodukte so zu designen\, dass sie dem individuellen Risikoappetit der einen und den Risikovermeidungswünschen der anderen Seite entsprachen. Regulierung und Kontrolle waren vorwiegend davon geprägt\, Anleger oder Verbraucher sowie das Funktionieren der Märkte zu schützen. Heute sollen Finanzprodukte vermehrt dazu dienen\, Staats- und sonstige Ziele zu erreichen\, angefangen von der Übertragung von Pflichten der Gefahrenabwehr im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Finanzindustrie\, aber auch durch Lenkung von Investitionen nach Umwelt-\, Nachhaltigkeits- und Sozialkriterien („ESG-Ziele“). Die Kombination aus erhöhter Regulierungsdichte und tektonischer Verschiebung in der politischen Landschaft erhöhen die Vielschichtigkeit dieser Ziele. Der Vortrag möchte einige Herausforderungen\, aber auch Lösungen bei der Zukunftsgestaltung der Finanzindustrie aufzeigen. \nZum Referenten\nProf. Dr. Andreas Walter\, LL.M.\, ist Co-Managing Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schalast Law | Tax. Als Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance entwickelt er mit seinem Team juristische Strukturen für neuartige Finanzprodukte und in Change-Situationen sowohl im Privatsektor als auch für staatliche Stellen. An der Frankfurt School of Finance & Management verantwortet er als akademischer Direktor das Master of Banking and Capital Marktes Law-Programm. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand\n(Prof. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Amélie Sophie Hamm\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Daniel Saam\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich\, Nicole Wichmann\, Dr. Andreas Zubrod) \nFJG-Einladung Vortrag Prof. Walter 30-1-2025 \nBeitragsbild – Adobe Stock
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SUMMARY:„Wohnungslos - Obdachlos?“ - Gesprächsabend im Museum Giersch
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Gesprächsabend am \nDonnerstag\, 21. November 2024\, um 18:30 Uhr \nmit Jana Sophia Nolle (Künstlerin)\, Anna-Katharina König (Doktorandin\nFAU Erlangen-Nürnberg) und Christine Heinrichs (Frankfurter Verein für\nsoziale Heimstätten)\, \nmoderiert von Dr. Sarah Tacke (Leiterin ZDF-Redaktion Recht und Justiz) \nzum Thema \nW o h n u n g s l o s – O b d a c h l o s ? \nim Museum Giersch am Museumsufer\, Schaumainkai 83\, 60596 Frankfurt\,\nmit öffentlichen Verkehrsmitteln: Tram 12/15/16/17/21\, Halt: Stresemannallee/Gartenstraße; U-Bahn U1/2/3/8; Halt: Schweizer Platz; Fußweg vom Hbf. 15 Min.; mit\ndem Auto: Parkhäuser Walter-Kolb-Straße 16 (Sachsenhausen)\, Willy-Brandt-Platz 5 (Schauspiel) oder Untermainanlage 1 \nZum Gesprächsabend:\nAusgehend von der künstlerischen Arbeit Jana Sophia Nolles möchte der Abend dazu einladen\, Wohnungs- und Obdachlosigkeit\, im Frankfurter Kontext und darüber hinaus\, aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und darüber in den Austausch zu kommen. Die Künstlerin hat in fotografischen Projekten seit 2018 in San Francisco und in Berlin mit obdachlosen Menschen zusammengearbeitet. Anna-Katharina König\, die über urbane Ungleichheit aus verfassungsrechtlicher Perspektive promoviert\, wird Perspektiven auf\nstädtische Ausgrenzungsprozesse einbringen\, mit denen Christine Heinrichs\, stellvertretende Geschäftsführerin des Frankfurter Vereins e.V.\, praktische Erfahrung hat. Moderiert wird der Abend von Dr. Sarah Tacke\, Rechts- und Verbraucherschutzexpertin des ZDF. \nDas Podium \nJana Sophia Nolle\, Künstlerin aus Berlin\, ihre Praxis ist multidisziplinär und bewegt sich an der Schnittstelle von Recherche\, Beobachtung und Dokumentation sowie Fotografie und Installation. \nAnna-Katharina König\, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht\, Migrationsrecht und Menschenrechte der FAU Erlangen-Nürnberg. Sie promoviert im Elitenetzwerk Bayern verfassungsvergleichend zu urbanen Ausgrenzungs- und Segregationsprozessen. \nChristine Heinrichs\, Bereichsleiterin beim Frankfurter Verein für soziale Heimstätten. Der Verein mit Sitz im Bahnhofsviertel ist einer der größten Träger der Sozialarbeit in Frankfurt am Main und organisiert u.a. Angebote wie den Kältebus und Winterübernachtungen für Wohnsitzlose. \nDr. Sarah Tacke\, in Hamburg 2009 im Medienrecht promoviert\, leitet die Rechtsredaktion des ZDF und moderiert u.a. das Magazin WISO – Wirtschaft und Soziales. Ihre rechtlichen Einordnungen und Einschätzungen zu politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und den Entscheidungen der obersten Gerichte sind in allen Formaten vom Morgenmagazin bis zum heute journal zu sehen. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nDer Vorstand\nProf. Dr. Matthias Jahn\, Prof. Dr. Dr.h.c. Joachim Rückert\, Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Prittwitz\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\, Dr. Stefan Fuhrmann\, Amélie Sophie Hamm\, Prof. Dr. Felix Maultzsch\, Dr. Rembert Niebel\, Dr. Daniel Saam\, Dr. Moritz von Schenck\, Dr. Daniel Wegerich\, Nicole Wichmann\, Dr. Andreas Zubrod \nFJG-Einladung Diskussionsabend Museum Giersch 21.11.2024
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SUMMARY:Vortrag: Todesstrafe in Japan. Zugleich ein Beitrag zur Straftheorie.
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag am Montag\, 7. Oktober 2024\, um 18Uhr c.t. \nvon Prof. Dr. Drs.h.c. Makoto Ida \nzum Thema: „Todesstrafe in Japan. Zugleich ein Beitrag zur Straftheorie“ \nim Hörsaalzentrum Saal 11 (3. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt\nTheodor-W.-Adorno-Platz 1\, 60323 Frankfurt am Main. \nAnfahrt: Vom Hauptbahnhof mit S-Bahnen 1/2/3/4/5/6/8/9 bis Hauptwache\, dann mit der U-\nBahn 1/2/3 bis Holzhausenstraße\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-\nBahn 1/2/3/4/5/6 /8/9 bis Konstablerwache\, dann mit dem Bus Linie 36\n(Richtung Westbahnhof) bis Uni Campus Westend: https://www.uni-frank-\nfurt.de/38074686/Campus_Westend_der_Goethe_Universit%C3%A4t_Frankfurt. \nZum Vortrag:\nIn Japan wird weiterhin die Todesstrafe zwar nicht häufig\, jedoch regelmäßig verhängt und voll-\nstreckt. Nutzen und Notwendigkeit der Strafe sind in Japan umstritten\, auch wenn sich eine Mehrheit der Bevölkerung bei Umfragen für die Beibehaltung ausspricht. Der Vortrag hinterfragt die Bedeutung der Theorie von Strafe als Vergeltung\, welche heute in der japanischen Strafrechtswissenschaft vorherrschend ist und sowohl von Befürworten als auch von Gegnern der Todesstrafe herangezogen wird. Der Vortrag richtet sich nicht nur an ein juristisches Fachpublikum\, sondern an die breite Öffentlichkeit\, die an dieser umstrittenen Thematik Interesse hat. Er wird von der Frankfurter Juristischen Gesellschaft in Gemeinschaft mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. (DJJV) und der Deutsch-Japanischen Gesellschaft e.V.\, Frankfurt\, veranstaltet. \nZum Referenten:\nMakoto Ida (geb. 1956) ist Professor an der Law School der Chūō-Universität\, Emeritus der Keiō-\nUniversität und Dr. jur. der Universität zu Köln sowie Ehrendoktor der Universitäten Saarbrücken\nund Erlangen-Nürnberg. Er war u. a. Mitglied des Science Council of Japan und Vorsitzender der\nLegislativkommission am Justizministerium. Zurzeit ist er u. a. Berater des Justizausbildungsinsti-\ntuts des Obersten Gerichtshofs in Japan und seit Februar 2024 Vorsitzender der Kommission\n„Runder Tisch über die Todesstrafe“. Ihm wurden u.a. Preise der Alexander von Humboldt-Stif-\ntung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie das Verdienstkreuz am Bande der Bun-\ndesrepublik\, die Medaille am violetten Band durch den japanischen Kaiser sowie der Wissen-\nschaftspreis 2023 der Chūō-Universität verliehen. \nEine gemeinsame Veranstaltung mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main\, der Deutsch-Japanische Gesellschaft e.V. und der Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme!\nDer Vorstand \nIda_Todesstrafe in Japan
URL:https://www.ffjg.de/veranstaltung/vortrag-todesstrafe-in-japan-zugleich-ein-beitrag-zur-straftheorie
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SUMMARY:90 Jahre Schuld? Die NS-Zeit und wir.
DESCRIPTION:EINLADUNG\nzum Vortrag von\nProf. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert\nam Donnerstag\, 12. September 2024\, um 18:30 Uhr\nim Hörsaalzentrum Saal 6 (1. OG)\, Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt \nAnreise mit dem ÖPNV: Vom Hauptbahnhof mit den S-Bahnen der Linien\n1/2/3/4/5/6/8/9 bis „Hauptwache“\, dann mit der U-Bahn (Linien\n1/2/3) bis „Holzhausenstraße“\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-\nBahn (Linien 1/2/3/4/5/6 /8/9) bis „Konstablerwache“\, dann mit dem\nBus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis „Uni Campus Westend“.\nWeitere Hinweise https://www.uni-frankfurt.de/38090278/Lage-\npläne_und_Anfahrtsbeschreibungen#CW \nZum Vortrag:\nImmer wieder stolpern wir über Stolpersteine. Auch an der Schuldfrage für die Verbrechen Deutschlands im Nationalsozialismus\, besonders die Verantwortung für den Holocaust\, kann man sich stoßen. „90 Jahre Schuld“ stellt eine normative Frage über richtiges Verhalten\, keine empirisch klärbare Frage über nachprüfbare Vorgänge. Und das Normative braucht Kommunikation\, Konsens\, Dissens\, Schisma\, Abwägung\, Entscheidung. Der Vortrag unternimmt einige Klärungen und eine neue Bilanz. \nZum Referenten:\nJoachim Rückert (geb. 1945)\, Dr. iur. und Dr.h.c. (Universität Tartu/Estland); Studium der Juris-\nprudenz\, Geschichte und Philosophie; Examina\, Promotion (1972) und Habilitation (1982) in München; von 1984 bis 1993 Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte in Hannover\, danach bis zur Emeritierung im Jahr 2010 Professor für Neuere Rechtsgeschichte\, Juristische Zeitgeschichte\, Zivilrecht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität; 2005-2016 Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Fritz-Bauer-Instituts in Frankfurt zur Erforschung des Geschichte des Holocaust und 2001-2016 Vorsitzender des Vorstands der Frankfurter Juristischen Gesellschaft; Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Einschlägige Publikationen u.a. Abschiede vom Unrecht. Zur Rechtsgeschichte nach 1945 und Unrecht durch Recht. Zur Rechtsgeschichte der NS-Zeit (beide Tübingen [Mohr Siebeck]\, 2015 und 2018). \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme!\nDer Vorstand \nFJG-Einladung Vortrag Prof. Rückert 12-09-2024 \nBeitragsbild: frank peters – stock.adobe.com
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SUMMARY:Urteilen und Zweifeln - Prof. Dr. Schmitt im Gespräch mit Dr. Steinke
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzur Veranstaltung am Donnerstag\, den 27. Juni 2024\, 18:30 Uhr \nRichter am Internationalen Strafgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt\, Den Haag\, \nim Gespräch mit \nDr. Ronen Steinke\, Süddeutsche Zeitung \nzum Thema \nUrteilen und Zweifeln \nim Hörsaalzentrum 1 der Goethe-Universität Frankfurt\, Theodor-W.-Adorno Platz 1 („Campus Westend“). \nAnreise mit dem ÖPNV: Vom Hauptbahnhof mit den S-Bahnen der Linien\n1/2/3/4/5/6/8/9 bis „Hauptwache“\, dann mit der U-Bahn (Linien\n1/2/3) bis „Holzhausenstraße“\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-\nBahn (Linien 1/2/3/4/5/6 /8/9) bis „Konstablerwache“\, dann mit dem\nBus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis „Uni Campus Westend“.\nWeitere Hinweise https://www.uni-frankfurt.de/38090278/Lage-\npläne_und_Anfahrtsbeschreibungen#CW \nZu den Diskutanten:\nProf. Schmitt\, Jahrgang 1958\, war nach Abschluss seiner juristischen Aus-\nbildung und Promotion (1985) wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt\nund trat im Anschluss in den Justizdienst des Landes Hessen ein\, wo er 1999 zum Vorsitzenden\nRichter am Landgericht Darmstadt ernannt wurde. Seit 2000 ist er Honorarprofessor an der Universität Würzburg\, Autor u.a. des Standardkommentars zur Strafprozessordnung. 2005 wurde er Richter am Bundesgerichtshof\, u.a. Mitglied des für Hessen zuständigen 2. Strafsenats. Im Dezember 2014 wurde er schließlich zum Richter am Den Haager IStGH gewählt\, wo seine Amtszeit unlängst endete.\nDr. Steinke\, geb. 1983\, ist politischer Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung in Berlin; zu seinen Schwerpunkten gehört u.a. die Sicherheits- und Rechtspolitik. Er studierte und promovierte mit einer völkerstrafrechtlichen Arbeit in Hamburg\, war Gastwissenschaftler und ist Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität. Er ist durch eine Biografie – zugleich Grundlage des Kinofilms „Der Staat gegen Fritz Bauer“ – und mehrere Bücher u.a. zur Strafjustiz („Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“\, 2022) und zur Juristenausbildung („Jura not alone“\, 2024\, mit Markard) ausgewiesen. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nFJG-Einladung Prof. Schmitt und Dr. Steinke 27-06-24
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SUMMARY:Am Vorabend des Verfassungsjubiläums: 75 Jahre Grundgesetz – Verfassung der Freiheit und Ausgleichsordnung
DESCRIPTION:EINLADUNG \nzum Vortrag \nvon Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz \nam Mittwoch\, 22. Mai 2024\, um 18:30 Uhr \nim Casino Festsaal (Raum 823) der Goethe-Universität Frankfurt\, Nina-Rubinstein-Weg 1\, 60323 Frankfurt am Main. \nEine gemeinsame Veranstaltung mit dem Forschungszentrum „Normative Ordnungen“ und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität. \nAnreise mit dem ÖPNV; Vom Hauptbahnhof mit den S-Bahnen der Linien 1/2/3/4/5/6/8/9 bis „Hauptwache“\, dann mit der U-Bahn (Linien 1/2/3) bis „Holzhausenstraße“\, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-Bahn (Linien 1/2/3/4/5/6 /8/9) bis „Konstablerwache“\, dann mit dem Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis „Uni Campus Westend“. Weitere Hinweise https://www.uni-frankfurt.de/38090278/Lagepl%C3%A4ne_und_An-\nfahrtsbeschreibungen#CW. \nZum Vortrag: Das Grundgesetz enthält umfassende Freiheitsgarantien. Von Beginn an hat die Verfassungspraxis aus den offen formulierten Grundrechten vielfältige konkrete Gehalte entwickelt. Entstanden ist eine in Deutschland bislang einzigartige Freiheitsverfassung. Freiheit ist darin nicht ohne Bindung. Das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz bildet das Fundament einer umfassenden gesetzlichen Ausgleichsordnung. Daraus bezieht es Überzeugungskraft. Die Verfassung selbst führt aber notgedrungen auch an Grenzen des Ausgleichs und scheint dort ihr Gelingen zu riskieren. \nZur Referentin: Professorin Dr. Gabriele Britz wuchs in Frankfurt auf und hat an der Goethe-Universität seit 1987 Rechtswissenschaft studiert\, wurde dort promoviert und hat sich im Jahr 2000 mit einer Untersuchung zu „Kulturellen Rechten und Verfassung“ bei Rudolf Steinberg habilitiert\, für die sie den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft erhielt. Sie war seit 2001 Professorin an der JLU Gießen und von 2011 bis zum April 2023 Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Zuständigkeiten u.a. im Familien-\,\nSicherheits- und Umweltrecht (dort 2021 Berichterstatterin des „Klimabeschlusses“ BVerfGE 157\, 30). Seit 2024 ist sie Inhaberin der Professur für öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht der Goethe-Universität. \nFJG-Einladung Vortrag Prof. Gabriele Britz 22-05-2ß24 \nFJG-NO-FB01 Einladung Prof. Gabriele Britz 75 Jahre GG 22-05-2024 \nQuelle Beitragsbild: U. J. Alexander – stock.adobe.com
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SUMMARY:Vortrag: Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH und Überlegungen zur Reform der ZPO zur Bewältigung von Massenverfahren
DESCRIPTION:E I N L A D U N G \nzum Vortrag am \nDonnerstag\, den 18. Januar 2024\, 18:30 Uhr \nvon Herrn Präsidenten des OLG Dr. Werner Richter\, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf \nzum Thema: „Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH und Überlegungen zur Reform der ZPO zur Bewältigung von Massenverfahren“ \nim Haus am Dom\, Großer Saal (1. Obergeschoss)\, Domplatz 3\, 60311 Frankfurt am Main. \nÖPNV: U4\, U5\, Haltestelle Dom/Römer; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1)\, Konstabler (Töngesgasse 8)\, Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16). \nZum Vortrag: Die Massenverfahren der letzten Jahre (vor allem Dieselklagen\, Fluggastrechteverfahren) haben die ordentliche Gerichtsbarkeit in allen Instanzen vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Gerichte sehen sich einem veränderten Rechtsdienstleitungsmarkt gegenüber\, auf dem spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien hochautomatisiert in einer Vielzahl von Fällen gleichgelagerte Ansprüche von Privatpersonen verfolgen. Selbst der Bundesgerichtshof sah sich veranlasst\, wegen der Verfahrensflut in Dieselsachen einen Hilfszivilsenat einzurichten. \nDie Massenverfahren werfen Fragen auf: an die Organisation der Gerichte\, ihre Arbeitsweise und Ausstattung\, aber auch an den Gesetzgeber. Eine Antwort des Gesetzgebers soll dahin gehen\, zügig Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs herbeizuführen\, um den Instanzgerichten nach höchstrichterlicher Klärung zentraler Fragen eine effiziente Erledigung der anhängigen Sachen zu ermöglichen. \nDer Vortrag stellt den Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Zügige Leitentscheidungen des BGH sind aber nur eine Teilantwort auf den grundlegenden Reformbedarf im deutschen Zivilprozess. Überlegungen zu einem „Zivilprozess der Zukunft“ werden den Vortrag daher abrunden. \nZum Referenten: Werner Richter ist nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln 1989 in den richterlichen Dienst eingetreten. Er war Richter am Land- und am Oberlandesgericht Köln und in beiden Gerichten auch in der Gerichtsverwaltung tätig. Nach einem Wechsel in das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen leitete er dort sieben Jahre die Zentralabteilung. Seit Oktober 2018 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf. \nIm Anschluss an den Vortrag gibt es bei einem Umtrunk / Imbiss Gelegenheit für einen Austausch. \nEinladung Vortrag Richter 18012024
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SUMMARY:Ordentliche Mitgliederversammlung der Frankfurter Juristische Gesellschaft e.V.
DESCRIPTION:Die ordentliche Mitgliederversammlung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft e.V.\nfindet statt am \nDonnerstag\, den 18. Januar 2024 um 17:30 Uhr \nim Haus am Dom\, Seminarraum I\, Domplatz 3\, Frankfurt am Main. \nÖPNV: U4\, U5\, Haltestelle Dom/Römer; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1)\, Konstabler (Töngesgasse 8)\, Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16). \nTagesordnung: \n\nBericht des Vorsitzenden\nFeststellung der Satzung mit Änderungen auf Antrag des Vorstands (die Änderungsvorschläge wurden an die Mitglieder mit der Einladung vorab versandt)\nBericht des Schatzmeisters\nEntlastung des Vorstands\nWahl des Vorstands\nSonstiges\n\nMit freundlichen Grüßen\nDer Vorstand \n(Dr. Wilhelm Wolf\, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz\, Prof. Dr. Joachim Rückert\, Dr. Claudius Dechamps\, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler\,  Dr. Stefan Fuhrmann\,  Dr. Rembert Niebel\,  Prof. Dr. Roman Poseck\, Dr. Daniel Saam\, Joachim Schaudinn\, Dr. Helmut Sennewald\, Dr. Daniel Wegerich\, Dr. Andreas Zubrod) \n2024-01-18- E – MV – 14.12.2023
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SUMMARY:Vortrag zu Philipp Lotmar - Ein Frankfurter und Pionier des „Sozialen Privatrechts“
DESCRIPTION:Ein Vortrag von\nHerrn Professor em. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert\nam Mittwoch\, den 5. Juli 2023 ab 19 Uhr\nim Haus am Dom\, Domplatz 3\, Frankfurt am Main. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1)\, Konstabler (Töngesgasse 8)\, Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16) \nZum Vortrag: \nIn der Frankfurter Juristischen Gesellschaft über Lotmar zu reden\, hat mindestens drei Gründe\, zwei kleine rhetorische und einen großen sachlichen. Zum einen war Lotmar geborener Frankfurter. Er gehörte zu der nie ganz kleinen jüdischen Gemeinde von meist sehr tüchtigen Unternehmern und Bankiers. In der zweiten oder dritten Generation wandten sich die Kinder mit wachsender Assimilation und allmählicher Zulassung zu Medizin und Jurisprudenz oft auch den Wissenschaften zu. So auch Lotmar\, geboren 1850. Zum zweiten handelt es sich um einen fast ganz runden Gedenktag. Denn 1922\, also vor 101 Jahren starb Philipp Lotmar in Bern. Ich bin also nur ein Jahr zu spät. Warum Bern? Bern musste zu Lotmars Heimat als Professor des römischen Rechts werden\, da für den Sozialdemokraten und Juden nach 1890 in Deutschland an keiner Universität Platz war. Wichtiger ist heute Abend natürlich der sachlich-juristische Grund. Das ist Lotmars Vermächtnis als Pionier eines „sozialen“ Privatrechts in Deutschland. „Sozial“ sein war seit der um ca. 1870 in aller Munde gekommenen „Sozialen Frage“ auch für das Recht dieHerausforderung – bis heute. Das BGB habe dazu nichts geboten\, das werden die meisten im Studium gelernt haben\, Von Gierkes und Mengers Kritik\, aber nicht von Lotmar werden sie gehört haben. Das lag an einer Konzeption von sozialem Privatrecht\, die das BGB nicht zuletzt 1896 im Reichstag zwar noch zum Erfolg trug\, die aber schon seit ca. 1890 im Gefolge einer eher intervenierenden Rechtspolitik so gut wie verloren ging. Zu Unrecht\, denn sie ist bis heute relevant. Lotmar vor allem hat sie konkret erarbeitet und vertreten. Besonders quellennah und möglichst anschaulich an seinen Texten möchte ich das vorstellen. Wer schon mal mehr über Lotmar wissen will\, kann sich im Frankfurter Personenlexikon digital und allgemein orientieren: https://frankfurter-personenlexikon.de/node/7251 \nZum Referenten: \nJoachim Rückert (1945 in Oberbayern)\, Dr.iur.\, 1993-2010 o. Univ.prof. i.R. an der Goethe-Universität für Neuere Rechtsgeschichte\, Juristische Zeitgeschichte\, Zivilrecht und Rechtsphilosophie; Studium der Jurisprudenz\, Geschichte und Philosophie in Berlin\, Tübingen und München; Examina\, Promotion und Habil. in München; 1984 o. Prof. für Zivilrecht und Rechtsgeschichte in Hannover. Forschungsschwerpunkte: Neuere Rechts- und Sozialgeschichte seit dem 18. Jh.\, historische Rechtsvergleichung\, Privatrechtsgeschichte\, Wissenschaftsgeschichte\, juristische Grundbegriffe in historischer Perspektive\, interdisziplinäre Fragen\, arbeitsrechtliche Bezüge. Monographien über „A.L. Reyschers Leben und Rechtstheorie“ (1974)\, „Betriebliche Arbeiterausschüsse in Deutschland\, Großbritannien und Frankreich im späten 19. und frühen 20. Jh.“ (1979)\, „Idealismus\, Jurisprudenz und Politik bei Fr. C. von Savigny“ (1984)\, „Autonomie des Rechts in rechtshistorischer Perspektive“ (1988)\, „Frei und sozial“ als Rechtsprinzip (2006); zahlreiche Aufsätze und Sammelwerkbeiträge; Hg./Mithg. u.a. der Reihe Savignyana\, der Fundamenta Juridica\, der Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts\,der Methodik des Zivilrechts (1997\, 2.A. 2012)\, der Zs. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte\, des Historisch-Kritischer Kommentar zum BGB (darin zu vor § 1: Das BGB und seine Prinzipien\, 2003; §§ 611: Dienstvertrag\, 2013). Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Fritz-Bauer-Instituts. \n2023-05-24- E – V U MV – 05.07.2023
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SUMMARY:Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Justiz - Optionen und Perspektiven
DESCRIPTION:Ein Vortrag von\nHerrn Richter am Landgericht Dr. Christian Schlicht\, Köln\,\nam Donnerstag\, den 26. Januar 2023\, 19:00 Uhr\nim Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse\, 2. OG\, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz\, und per Videokonferenz (Informationen zur Einwahl umseitig). \nZum Vortrag:\nDie Digitalisierung hat auch die Justiz erreicht. Videoverhandlungen\, der elektronische Rechtsverkehr und die eAkte werden bundesweit zum festen Bestandteil des Justizalltags. Das digitale Fundament ist gelegt. Und nun? In weiteren Teilen sind die analogen Papierprozesse durch die eAkte und den elektronische Rechtsverkehr nur in den digitalen Raum überführt worden. Was kann und muss die Justiz kurz-\, mittel- und langfristig tun\, um den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten? Diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Justiz wird Herr Dr. Christian Schlicht in seinem Impulsvortrag nachgehen – und damit sicherlich viel Stoff für kontroverse Diskussionen liefern. \nZum Referenten:\nChristian Schlicht\, geboren 1986 in Bonn\, wurde nach seinem Studium und Referendariat in Bonn\, Berlin und New York im März 2015 Richter. Er war am Landgericht Köln und am Amtsgericht Gummersbach sowie im Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium NRW tätig\, bevor er 2018 zum Richter am Landgericht in Köln ernannt wurde. Seitdem war er zunächst in mehreren Zivilkammern tätig; gegenwärtig ist er Mitglied der großen Strafvollstreckungskammer. Ab 2019 war er stellvertretender IT-Dezernent und begleitete – seit 2021 als IT-Dezernent – u.a. die Einführung der elektronischen Akte\, auch an den acht Amtsgerichten des Bezirks. Im März 2022 gründete er die digitale richterschaft\, ein Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz. Er ist Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen\, die sich mit der Modernisierung und Digitalisierung der Justizprozesse befassen. \nHinweise zur Teilnahme an der Vortragsveranstaltung am 26. Januar 2023\nper Videokonferenz:\nFalls Sie an der Vortragsveranstaltung per Videokonferenz teilnehmen möchten\, bitten wir um entsprechende Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse bis zum 24. Januar 2023 an info(at)ffjg.de. Wir werden am Tag der Vortragsveranstaltung einen Zoom-Einwahllink an alle angemeldeten Mitglieder versenden. \nFJG – Einladung Vortrag Dr. Schlicht – 26.01.2023
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SUMMARY:Podiumsdiskussion: Reform der Strafprozessordnung
DESCRIPTION:  \nEine Podiumsdiskussion am 22. November 2022\, 18:30 Uhr\, zum Thema:\nReform der Strafprozessordnung \nim Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse\, 2. OG\, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz. \nEs diskutieren\nProf. Dr. Alfred Dierlamm\nDr. Christopher Erhard\nProf. Dr. Cornelius Prittwitz (Moderation) \nZur Podiumsdiskussion:\nÜber „Modernisierung des Strafverfahrens“ wird seit langem und auch nachdem der Gesetzgeber im Dezember 2019 das gleichnamige Gesetz beschlossen hat\, kontrovers diskutiert. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht der Vorschlag der Regierungsparteien\, Strafprozesse (Hauptverfahren) audiovisuell aufzuzeichnen. Das ist in zahlreichen Staaten regelmäßig der Fall\, wäre für den deut- schen Strafprozess aber eine einschneidende Veränderung. Ob zum Guten (so die ganz überwiegende Einschätzung in der Anwaltschaft) oder zum Schlechten (so die vielfach vertretene Ansicht in der Richterschaft)\, die Argumente also pro und contra in dieser Debatte sind Gegenstand der Podiumsdiskussion zwischen einem erfahrenen Strafverteidiger und einem nicht minder erfahrenen Richter. \nZu den Podiumsteilnehmern:\nProf. Dr. Alfred Dierlamm\, geb. 1964 in Euskirchen\, ist seit 1994 Rechtsanwalt und Gründungspartner der gleichnamigen Anwaltssozietät. Er ist seit 2010 Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht an der Universität Trier. Außerdem ist er seit 2006 Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. \nDr. Christopher Erhard\, geboren 1958 in Wiesbaden\, war 2001 bis 2018 Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main\, seit 2002 Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer. Seit 2018 ist er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. \nProf. Dr. Cornelius Prittwitz\, emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Goethe Universität Frankfurt\, war von 1998-2000 Berater des Justizministeriums der Republik Chiles bei einer umfassenden Reform des Strafverfahrens. \nF-Einladung Podiumsdiskussion zur Reform der Strafprozessordnung am 22.11.2022
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SUMMARY:Rechtliche Aspekte des Kriegs in der Ukraine
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Herrn Professor Dr. Rainer Wedde\, Wiesbaden\nam Mittwoch\, den 28. September 2022\, 19:00 Uhr\nim Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse\, 2. OG\, Neue Mainzer Str. 49. \nZum Vortrag:\nDer russische Angriff auf die Ukraine hat politisch zu einer „Zeitenwende“ geführt; sein Ausgang ist ungewiss\, das verursachte menschliche Leid schon jetzt unermesslich.\nDer Krieg wirft aber auch Rechtsfragen auf\, die weit über die völkerrechtliche Bewertung des An- griffs hinausgehen: Die Kriegsverbrechen führen zu Themen des Strafrechts\, die Sanktionen werfen Auslegungsprobleme auf\, die Repression in Russland verdient Beachtung und die EU- Beitrittsperspektive der Ukraine hat eine genuin juristische Komponente. Schließlich stellen sich rechtsphilosophische und rechtshistorische Fragen.\nDer Vortrag wird einzelne Themen aufgreifen und exemplarisch vertiefen. Vor allem soll heraus- gearbeitet werden\, dass sich im aktuellen Krieg auch deutlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüberstehen. \nZum Referenten:\nRainer Wedde\, geboren 1969 in Karlsruhe\, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen\, Aix-en-Provence\, Dresden und Freiburg/Breisgau. Er promovierte an der Universität Kiel zu einem rechtsvergleichenden deutsch-russischen Thema. Anschließend war er für internati- onale Anwaltskanzleien in Dresden\, Berlin und Moskau als Rechtsanwalt tätig. 2007 wechselte er an die Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain\, wo er seitdem Wirtschaftsrecht lehrt. Kurz nach Kriegsausbruch beendete er die Nebentätigkeit für eine deutsche Kanzlei in Mos- kau. Er ist Mitglied im Vorstand der Deutsch-Ukrainischen und der Deutsch-Russischen Juristen- vereinigung und Co-Sprecher der Fachgruppe Recht der Deutschen Gesellschaft für Osteuro- pakunde DGO. \nF-Einladung Vortrag Prof. Wedde – 28.09.2022
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SUMMARY:Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 - Was kann sie leisten für den kollektiven Rechtsschutz zur Bewältigung von Massen- und Streuschäden
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Frau Professor Dr. Beate Gsell\, München\nAm 13.9.2022 ab 19:00 Uhr im im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse\, 2. OG\, Neue Mainzer Str. 49\, Frankfurt am Main. \nZum Vortrag: \nIm deutschen Zivilprozessrecht gibt es für eine Gruppe gleichartig Geschädigter bislang kein Kla- geinstrument\, um die Ansprüche durch eine einzige\, durch einen Repräsentanten geführte Klage gebündelt durchzusetzen. Die neue Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 zwingt die Mit- gliedstaaten nun allerdings dazu\, auf Schadensersatz gerichteten kollektiven Rechtsschutz zu er- möglichen. Vorgesehen sind innerstaatliche und grenzüberscheitende Verbandsklagen\, die nicht mehr auf Unterlassung beschränkt bleiben\, sondern auf „Abhilfe“ zielen „in Form von Schadener- satz\, Reparatur\, Ersatzleistung\, Preisminderung\, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist allerdings begrenzt auf die Verletzung von Uni- onsrecht im b2c-Verhältnis. Überdies lässt sie den Mitgliedstaaten große Umsetzungsspielräume. Der Vortrag beleuchtet wesentliche Charakteristika des neuen europäischen Verbandsklageregimes und erörtert ihre möglichst effektive Umsetzung ins nationale Recht. \nZur Referentin: \nBeate Gsell ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht\, Zivilverfahrensrecht\, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der LMU München\, Richterin am OLG München und derzeit De- kanin der Juristischen Fakultät der LMU München. Zu ihren Forschungsgebieten gehören das Bürgerliche Recht und das materielle Verbraucherrecht\, ferner das Zivilverfahrensrecht mit Fokus auf der individuellen und kollektiven Verbraucherrechtsdurchsetzung.\nBeate Gsell ist Mitglied des Vorstandes der Zivilrechtslehrervereinigung und gehört der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages an. Sie ist eine der Gesamtherausgeberinnen des beck-on- line-Großkommentars zum Zivilrecht und gibt die Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissen- schaft (ZfPW) und die Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) mit heraus. \nF – Vortrag Prof. Dr. B. Gsell am 13.09.2022
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SUMMARY:Nur nach Recht und Gesetz? Wie die Psychologie juristische Entscheidungen beeinflusst
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Risse\, Frankfurt am Main\nAm 31.5.2022 ab 18:30 Uhr im Haus am Dom\, Domplatz 3\, Frankfurt am Main. \nZum Vortrag: \nIn der öffentlichen Wahrnehmung dominiert das Bild eines Homo iuridicus – also des Juristen\, der streng formal nach Recht und Gesetz entscheidet. Rational\, neutral und vorurteils- frei gegenüber jedermann unter Ausblendung aller irrelevanten Tatsachen und Motive. Nur: Diesen Homo iuridicus gibt es nicht\, er ist ein Trugbild. Juristen bilden ihre Meinungen zu Rechtsfällen auch unter Heranziehung von Heuristiken\, also im Gehirn hinterlegten Faustregeln des Entschei- dens. Das führt zu Fehlentscheidungen. Der Vortrag zeigt das anhand von Beispielen und kleinen Experimenten auf. Schließlich sucht er nach Ansätzen\, wie die Rationalität der juristischen Ent- scheidungsfindung erhöht werden kann. \nZum Referenten:  \nJörg Risse\, geboren 1967 in Lippstadt\, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Lausanne\, absolvierte sein LL.M.-Studium an der University of Ca- lifornia in Berkeley und ist in Deutschland und New York als Rechtsanwalt zugelassen. Er promo- vierte zu einem Thema des deutschen Verfassungsrechts. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Partner einer internationalen Anwaltssozietät liegt auf der Prozessführung und der alternativen Streitbeile- gung einschließlich der Mediation\, vor allem in Post-M&A-Verfahren. Jörg Risse unterrichtet als Honorarprofessor an der Universität Mannheim „Verhandlungsführung“ und „Mediation\, Schieds- gerichtsbarkeit und außergerichtliche Streitbeilegung“ sowie als Lehrbeauftragter der Humboldt- Universität zu Berlin „Advocacy Skills“ im Rahmen des englischsprachigen LL.M.-Studiengangs. Er ist ein CEDR-akkreditierter Mediator. \nVortrag Prof. Dr. J. Risse am 31.05.2022
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DESCRIPTION:Ein Vortrag von Professor Dr. Gregor Bachmann\, LL.M.\, Berlin\n18:30 Uhr\, nur per Videokonferenz\n(Einwahldaten bitte der unten verlinkten pdf-Datei entnehmen) \n\n\n\n\n\nZum Vortrag:\n\nAm 17.8.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verkündet. Es wird das seit 1900 äußerlich unveränderte Recht der BGB-Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB) auf eine neue Grundlage stellen. Hinzu kommen Änderungen bei den Handelsgesellschaften und der Partnerschaft. Angestoßen worden war die Reform vor gut 20 Jahren\, als der BGH die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entgegen der gesetzlichen Konzeption für rechtsfähig erklärte und sie zugleich dem Haftungsregime der OHG unterstellte. Der Vortrag wird die Entstehungsgeschichte der Reform nachzeichnen\, auf ausgewählte Grundfragen eingehen und einen Blick in die Zukunft wagen.\n\nZum Referenten:\n\nProf. Dr. Gregor Bachmann studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und München. Nach Promotion\, LL.M. und zweiter Staatsprüfung war er zunächst als Rechtsanwalt tätig\, bevor er in die Wissenschaft wechselte und sich mit einer Schrift über private Rechtsetzung („Private Ordnung“) habilitierte. Von 2004 bis 2009 war er Professor an der Universität Trier\, anschließend an der Freien Universität Berlin. Seit 2016 lehrt er an der Humboldt-Universität zu Berlin\, wo er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht inne hat.\nProfessor Bachmann ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Gesellschaftsrecht sowie zum allgemeinen Privatrecht. Er gehört dem Beirat der Vereinigung für Gesellschaftsrecht (VGR) und dem Herausgeberkreis der „Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht“ (ZHR) an. Von 2013-2019 war er Mitglied des Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung\, seit 2016 zählt er zum Auswahlkreis „Juristische Bücher des Jahres“. Für den Deutschen Juristentag war er als Gutachter und Referent tätig. Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat Professor Bachmann als Sachverständiger begleitet.\n\n\n\nF – Einladung – Vortrag Prof. Dr. Bachmann am 03.11.2021 – online\nGliederung Frankfurt 2021
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SUMMARY:Große BRAO-Reform und kleine RDG-Reform
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Professor Dr. Christian Wolf\, Hannover\nnur per Videokonferenz\n(Einwahldaten finden Sie in der unten angefügten pdf-Datei) \nZum Vortrag:  \nDer Bundestag hat jüngst eine umfassende Reform des anwaltlichen Gesellschafts- rechts beschlossen. Zukünftig sind die Rechtsanwälte bei der Wahl der Gesellschaftsform weitge- hend frei\, gleichfalls können sie sich mit allen freien Berufen zu interprofessionellen Berufsaus- übungsgesellschaften zusammenschließen. Der Weg in das Fremdkapital war mit der großen BRAO-Reform hingegen nicht verbunden. Die kleine RDG-Reform wollte auf die sich am Markt etablierten und vom BGH anerkannten Legal Tech-Unternehmen reagieren. In einem Entschlie- ßungsantrag hat der Bundestag dabei aber gleichzeitig eine Nachbesserung der Reform in der nächs- ten Legislaturperiode angemahnt. In dem Vortrag wird ein Überblick über die wesentlichen Geset- zesänderungen der beiden Reformgesetze gegeben. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen\, ob die Reform den Zugang zum Recht verbessern wird und welche Auswirkungen auf den Anwalts- markt zu erwarten sind. \nZum Referenten:  \nProfessor Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht\, Deutsches\, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an Leibniz Universität Hannover (LUH). Er leitet als Geschäftsführender Direktor das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der LUH. Das Anwaltsrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte\, so ist er u.a. Autor und Mit- herausgeber des Kommentars Gaier/Wolf/Göcken\, Anwaltliches Berufsrecht. Sein Institut hat zu den beiden Reformgesetzten umfassend Stellung genommen. Im Rechtsausschuss war der Referent zu beiden Gesetzesvorhaben als Sachverständiger geladen.: \nDer Bundestag hat jüngst eine umfassende Reform des anwaltlichen Gesellschafts- rechts beschlossen. Zukünftig sind die Rechtsanwälte bei der Wahl der Gesellschaftsform weitge- hend frei\, gleichfalls können sie sich mit allen freien Berufen zu interprofessionellen Berufsaus- übungsgesellschaften zusammenschließen. Der Weg in das Fremdkapital war mit der großen BRAO-Reform hingegen nicht verbunden. Die kleine RDG-Reform wollte auf die sich am Markt etablierten und vom BGH anerkannten Legal Tech-Unternehmen reagieren. In einem Entschlie- ßungsantrag hat der Bundestag dabei aber gleichzeitig eine Nachbesserung der Reform in der nächs- ten Legislaturperiode angemahnt. In dem Vortrag wird ein Überblick über die wesentlichen Geset- zesänderungen der beiden Reformgesetze gegeben. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen\, ob die Reform den Zugang zum Recht verbessern wird und welche Auswirkungen auf den Anwalts- markt zu erwarten sind.\nZum Referenten: Professor Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht\, Deutsches\, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an Leibniz Universität Hannover (LUH). Er leitet als Geschäftsführender Direktor das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der LUH. Das Anwaltsrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte\, so ist er u.a. Autor und Mit- herausgeber des Kommentars Gaier/Wolf/Göcken\, Anwaltliches Berufsrecht. Sein Institut hat zu den beiden Reformgesetzten umfassend Stellung genommen. Im Rechtsausschuss war der Referent zu beiden Gesetzesvorhaben als Sachverständiger geladen. \nFHFJG – Einladung Vortrag Prof. Dr. Christian Wolf am 29092021 – Videkonferenz
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SUMMARY:Die Europäische Staatsanwaltschaft: Strafverfolgung im Namen der Europäischen Union
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß\, Frankfurt am Main.\n18:30 Uhr\, nur per Videokonferenz\n(Einwahldaten bitte der unten verlinkten pdf-Datei entnehmen) \n\n\n\n\n\nZum Vortrag:\n\nDie Europäische Staatsanwaltschaft hat am 01. Juni 2021 ihren operativen Betrieb aufgenommen. Sie ermittelt und verfolgt Straftaten\, die zum Nachteil des Unionshaushalts began- gen wurden. Der Errichtung der neuen EU-Institution mit Sitz in Luxemburg gingen jahrzehntelange rechtspolitische Diskussionen voraus. Einige Mitgliedstaaten standen der Errichtung skeptisch ge- genüber\, weil sie befürchteten\, dass die supranationale Strafverfolgungsbehörde in Konkurrenz zu den nationalen Staatsanwaltschaften treten könnte. Der Vortrag versucht\, diese Skepsis zu entkräf- ten und darzustellen\, warum die Arbeitsaufnahme dieses weiteren „Players“ im Bereich der grenz- überschreitenden Strafverfolgung nicht nur überfällig war\, sondern auch erfolgsversprechend sein wird. Darüber hinaus dient der Vortrag dazu\, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen\, die sachliche Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Art und Weise ihrer Ermitt- lungstätigkeit in Deutschland zu geben.\n\nZur Referentin: \n\nAnna-Elisabeth Krause-Ablaß\, geboren 1980 in Düsseldorf\, studierte Rechtswis- senschaften an den Universitäten Freiburg\, Bonn und Lausanne. Sie promovierte zu einem Thema im Bereich des Europäischen Gesellschaftsrechts. Ihre berufliche Karriere begann sie in einer inter- nationalen Anwaltssozietät. Im Jahr 2009 wechselte sie in den Justizdienst des Landes Hessen. Sie begann dort beim Landgericht Frankfurt im Zivilrecht und wechselte dann zur Staatsanwaltschaft Frankfurt. Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Unternehmensrechts blieb sie verbunden\, indem sie sich als Staatsanwältin jahrelang mit Finanz- und Unternehmenskriminalität befasste. Seit März 2021 ist sie als Delegierte Europäische Staatsanwältin an die Europäische Staatsanwaltschaft:\n\nAnna-Elisabeth Krause-Ablaß\, geboren 1980 in Düsseldorf\, studierte Rechtswis- senschaften an den Universitäten Freiburg\, Bonn und Lausanne. Sie promovierte zu einem Thema im Bereich des Europäischen Gesellschaftsrechts. Ihre berufliche Karriere begann sie in einer inter- nationalen Anwaltssozietät. Im Jahr 2009 wechselte sie in den Justizdienst des Landes Hessen. Sie begann dort beim Landgericht Frankfurt im Zivilrecht und wechselte dann zur Staatsanwaltschaft Frankfurt. Ihrem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Unternehmensrechts blieb sie verbunden\, indem sie sich als Staatsanwältin jahrelang mit Finanz- und Unternehmenskriminalität befasste. Seit März 2021 ist sie als Delegierte Europäische Staatsanwältin an die Europäische Staatsanwaltschaft zugewiesen.\nF-Einladung – Vortrag Frau Dr. Krause-Ablass 08.09.2021 – online
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SUMMARY:Verfassungsfragen der Corona-Krise
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Prof. Dr. Uwe Volkmann\, Frankfurt am Main \nnur per Videokonferenz\n(Informationen zur Einwahl entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Datei) \nZum Vortrag:  \nDurch die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und na- mentlich die Stillegung weiter Bereiche des öffentlichen Lebens von Mitte März bis Anfang Mai sind die grundrechtlichen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger in einer Weise eingeschränkt wor- den\, die vor Ausbruch der Krise in dieser Form nicht vorstellbar erschien. Während sie auf breite Unterstützung in der Bevölkerung wie in den Medien trafen\, waren sie deshalb von Anfang an er- heblichen verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt; Kritiker sprachen vom „massivsten kol- lektiven Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik“\, warnten vor einem „Krank- heitsvermeidungsabsolutismus“ oder beklagten einen „Niedergang grundrechtlicher und rechts- staatlicher Denkkategorien“. Nach einer ersten Phase der Betonung des Entscheidungs- und Hand- lungsspielraums der Exekutive unter Unsicherheitsbedingungen haben auch die Gerichte ihre Kon- trolle nach und nach intensiviert und immer wieder einzelne Maßnahmen – zuletzt etwa die Beher- bergungsverbote – beanstandet oder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund unternimmt der Vortrag den Versuch einer – angesichts der sich ständig weiter verändernden Ausgangssituation notwendig vorläufigen – Bestandsaufnahme\, stellt die verschiedenen Kritikpunkte vor und untersucht sie auf ihre sachliche Berechtigung. \nZum Referenten:  \nUwe Volkmann\, geboren 1960\, studierte Rechtswissenschaft in Marburg. Er wurde 1992 an der Universität Marburg mit der Schrift „Politische Parteien und öffentliche Leis- tungen“ promoviert und 1997\, betreut von Prof. Werner Frotscher\, mit der Schrift „Solidarität – Programm und Prinzip der Verfassung“ habilitiert. Von 1999 bis 2015 lehrte er an der Universität Mainz\, seit 2015 ist er Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität. 2012 erschien seine Schrift „Darf der Staat seine Bürger erziehen?“\, 2013 folgten die „Grundzüge einer Verfassungslehre für die Bundesrepublik Deutschland“\, 2018 das Lehrbuch „Rechtsphilosophie“. Seine Forschungschwerpunkte liegen in der Verfassungs- und Demokratietheorie\, den Grundrechten und dem Recht der Inneren Sicherheit.
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SUMMARY:"Paralleljustiz"
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Professor Dr. Mathias Rohe\, Erlangen\n18:15 Uhr\, Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse\, 2. OG\, Neue Mainzer Straße 49\,\nFrankfurt am Main \n\n\n\n\n\n\nZum Vortrag:\n\nParalleljustiz ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Sie zeigt sich in unter-schiedlichen Erscheinungsformen\, von mafiösen Organisationen über kriminelle Strukturen in Familienclans  oder  bei  kulturbedingten  Familienkonflikten\,  bei  rechts-und  linksradikalen  Aktionsbündnissen  bis  hin  zu  Reichsbürgern  und  Selbstverwaltern.  Charakteristisch  sind  Angriffe  gegen das staatliche Gewaltmonopol und individuelle Schutzrechte sowie Versuche\, rechtsfreie Räume zu schaffen. Der Vortrag beruht auf breit angelegten empirischen Studien des Referenten. Er zeigt Fälle und Ursachen der Paralleljustiz auf und schildert repressive und präventive Gegenstrategien.\n\nZum Referenten:\n\nMathias Rohe ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht\, Internationales Privatrecht  und  Rechtsvergleichung  am  Fachbereich  Rechtswissenschaft  der  Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Er hat Rechts-und Islamwissenschaften in Tübingen und Damaskus studiert\, war neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer Richter am OLG Nürnberg und forscht seit vielen Jahren im Bereich religiös-kultureller außergerichtlicher Streitschlichtung und Paralleljustiz\, unter anderem in Berlin (Studie Paralleljustiz für den Justizsenat 2015)\, Baden-Württemberg (Studie Paralleljustiz für das Ministerium der Justiz und für Europa 2019) und Nordrhein-Westfalen (laufend) und war beratend für die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister tätig. Ein Überblicksartikel zum Thema wurde  in der Deutschen Richterzeitung 9/2019 (S. 306-309) veröffentlicht.\n\n\n\nF – Einladung Vortrag Prof. Rohe am 04.03.2020
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SUMMARY:"Strafrecht in Zeiten von #metoo"
DESCRIPTION:Diskussionsveranstaltung mit\nFrau Prof. Dr. Tatjana Hörnle\, M.A. (Rutgers) und Frau Prof. Dr. Monika Frommel\n5. Februar 2020\, 18 Uhr\, im Hörsaal HZ 3 (2. Stock im Hörsaalzentrum) der Goethe-Universität Frankfurt am Main\, Theodor-W.-Adorno-Platz 1\, Frankfurt am Main. \nZur Podiumsdiskussion:  \nDer hashtag „meToo“\, 2017 als Reaktion auf die gegen den Filmproduzenten Harvey Weinstein bekanntgewordenen Vorwürfe zahlreicher und schwerwiegender sexueller Übergriffe entstanden\, hat sich schnell weltweit verbreitet und auf das verbreitete Phänomen sexueller Gewalt und Übergriffe von Männern gegen Frauen hingewiesen. Neben der dadurch angestoßenen\, bzw. verstärkten gesellschaftlichen Debatte\, dürften auch Strafgesetzgeber und Strafrechtsprechung durch #meToo beeinflusst worden sein\, wie die „Fälle“ des Regisseurs Dieter Wedel und des Musikwissenschaftlers Siegfried Mauser zeigen. Die Frage\, welche Chancen und Risiken sich für das „Strafrecht nach #meToo“ und für die durch dieses Strafrecht Betroffenen ergeben\, sollen Gegenstand dieser Podiumsdiskussion sein. \nZu den Podiumsteilnehmerinnen: \nProf. Dr. Tatjana Hörnle\, M.A. (Rutgers)\, geb. 1963 in Tübingen\, ist seit 2019 Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität\, Sicherheit und Recht\, Freiburg\, und Honorarprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Grundlagen des Strafrechts\, insbesondere Straf-und Kriminalisierungstheorie\, transnationale Strafrechtstheorie und das Sexualstrafrecht. \nProf. Dr. Monika Frommel\, geb. 1946 in Karlsruhe\, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und München\, promovierte 1979 und habilitierte sich 1986 in München (Venia für Strafrecht\, Rechtsphilosophie\, neuere Rechtsgeschichte und Kriminologie). Sie war 1988 bis 1992 Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht in Frankfurt und war von 1992 bis 2011 Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie der CAU zu Kiel.
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SUMMARY:"Ein Anfang mit Vergangenheit. Das Grundgesetz als Antwort"
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Herrn Prof. Dr. Michael Stolleis\, Frankfurt am Main\,\n18:15 Uhr im Haus am Dom\, Domplatz 3\, Frankfurt am Main. \nZum Referenten: \nProf. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis\, geb. 1941 in Ludwigshafen/Rh.\, lehrte 1975-2006 öffentliches Recht an der Goethe-Universität und war 1992 bis 2009 Direktor am Max Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Sein Spezialgebiet ist die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland (4 Bde\, 1988\, 1992\, 1999\, 2012). Einzelheiten über www.rg.mpg.de \nZum Vortrag: \nIn die Entstehung des Grundgesetzes vor 70 Jahren sind die verfassungsgeschichtlichen Erfahrungen des Alten Reichs (1806)\, der Paulskirchenverfassung (1849)\, der Reichsverfassung (1871)\, der Weimarer Verfassung (1919) sowie vor allem des Nationalsozialismus eingegangen. Wesentliche Vorarbeiten lagen in den Verfassungen von Hessen\, Bayern\, Bremen und Rheinland-Pfalz. Die Festlegungen des Grundgesetzes\, etwa das Konstitutionsprinzip „Menschenwürde“\, die unmittelbare Geltung der Grundrechte\, „wehrhafte Demokratie“\, Föderalismus\, konstruktives Misstrauensvotum\, Wahlrecht etc. sind historisch begründet. Die bisher rd. 60 Änderungen haben die zentrale Struktur des GG ebenso wenig in Frage gestellt wie der Beitritt der DDR (Art. 23 GG a.F. ). Welche Richtung die künftige Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 24 GG) auf die EU nehmen wird\, bleibt allerdings offen. \nEinladung Vortrag Prof. Dr. Stolleis PDF
URL:https://www.ffjg.de/veranstaltung/ein-anfang-mit-vergangenheit-das-grundgesetz-als-antwort
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SUMMARY:"Gerichtlicher Schutz des demokratischen Rechtsstaats"
DESCRIPTION:Vortrag von Richter am Bundesgerichtshof Jan Gericke\, Karlsruhe\,\nam 28. November 2019\, 18:00 Uhr\, in der Goethe- Universität\, Hörsaal HZ 11 (3. Stock im Hörsaalzentrum) \nZum Vortrag: \nMit dem aus den Medien bekannten Anstieg der Anzahl der Ermittlungsverfahren ist auch die Zahl der vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Staatsschutzstrafverfahren in den letzten Jahren ständig angestiegen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist insoweit aber nicht nur Revisionsgericht\, sondern auch Haftprüfungs-und Beschwerdegericht. Der Vortrag berichtet über die vorkommenden Phänomenbereiche sowie über die verschiedenen\, von der Verfahrensart bedingten Herangehens-und Arbeitsweisen. \nZum Referenten: \nGeboren 1967  in  Krefeld\,  Studium  der  Rechtswissenschaften  in  Münster\,  Köln  und  Trier. Juristischer Vorbereitungsdienst in Düsseldorf. Ab Mai 1999 Richter in Bonn\, ab 2002 Richter am Landgericht\,  Tätigkeiten  in  Zivil-und  Strafkammern.  Von  2007  bis  2010  wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof (3. Strafsenat). Ab Juli 2010 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (Staatsschutzstrafsenat). Ab Juni 2012 Richter am Bundesgerichtshof im 3. Strafsenat\, seit Frühjahr 2018 stellvertretender Vorsitzender dieses Senats. \nF 2310- Einladung Vortragsveranstaltung Jan Gericke am 28.11.2019
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