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SUMMARY:Verfassungsfragen der Corona-Krise
DESCRIPTION:Ein Vortrag von Prof. Dr. Uwe Volkmann\, Frankfurt am Main \nnur per Videokonferenz\n(Informationen zur Einwahl entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Datei) \nZum Vortrag:  \nDurch die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und na- mentlich die Stillegung weiter Bereiche des öffentlichen Lebens von Mitte März bis Anfang Mai sind die grundrechtlichen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger in einer Weise eingeschränkt wor- den\, die vor Ausbruch der Krise in dieser Form nicht vorstellbar erschien. Während sie auf breite Unterstützung in der Bevölkerung wie in den Medien trafen\, waren sie deshalb von Anfang an er- heblichen verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt; Kritiker sprachen vom „massivsten kol- lektiven Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik“\, warnten vor einem „Krank- heitsvermeidungsabsolutismus“ oder beklagten einen „Niedergang grundrechtlicher und rechts- staatlicher Denkkategorien“. Nach einer ersten Phase der Betonung des Entscheidungs- und Hand- lungsspielraums der Exekutive unter Unsicherheitsbedingungen haben auch die Gerichte ihre Kon- trolle nach und nach intensiviert und immer wieder einzelne Maßnahmen – zuletzt etwa die Beher- bergungsverbote – beanstandet oder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund unternimmt der Vortrag den Versuch einer – angesichts der sich ständig weiter verändernden Ausgangssituation notwendig vorläufigen – Bestandsaufnahme\, stellt die verschiedenen Kritikpunkte vor und untersucht sie auf ihre sachliche Berechtigung. \nZum Referenten:  \nUwe Volkmann\, geboren 1960\, studierte Rechtswissenschaft in Marburg. Er wurde 1992 an der Universität Marburg mit der Schrift „Politische Parteien und öffentliche Leis- tungen“ promoviert und 1997\, betreut von Prof. Werner Frotscher\, mit der Schrift „Solidarität – Programm und Prinzip der Verfassung“ habilitiert. Von 1999 bis 2015 lehrte er an der Universität Mainz\, seit 2015 ist er Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität. 2012 erschien seine Schrift „Darf der Staat seine Bürger erziehen?“\, 2013 folgten die „Grundzüge einer Verfassungslehre für die Bundesrepublik Deutschland“\, 2018 das Lehrbuch „Rechtsphilosophie“. Seine Forschungschwerpunkte liegen in der Verfassungs- und Demokratietheorie\, den Grundrechten und dem Recht der Inneren Sicherheit.
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