Neuigkeiten

Vortrag: Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH und Überlegungen zur Reform der ZPO zur Bewältigung von Massenverfahren

E I N L A D U N G

zum Vortrag am

Donnerstag, den 18. Januar 2024, 18:30 Uhr

von Herrn Präsidenten des OLG Dr. Werner Richter, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf

zum Thema: „Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH und Überlegungen zur Reform der ZPO zur Bewältigung von Massenverfahren“

im Haus am Dom, Großer Saal (1. Obergeschoss), Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main.

ÖPNV: U4, U5, Haltestelle Dom/Römer; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1), Konstabler (Töngesgasse 8), Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16).

Zum Vortrag: Die Massenverfahren der letzten Jahre (vor allem Dieselklagen, Fluggastrechteverfahren) haben die ordentliche Gerichtsbarkeit in allen Instanzen vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Gerichte sehen sich einem veränderten Rechtsdienstleitungsmarkt gegenüber, auf dem spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien hochautomatisiert in einer Vielzahl von Fällen gleichgelagerte Ansprüche von Privatpersonen verfolgen. Selbst der Bundesgerichtshof sah sich veranlasst, wegen der Verfahrensflut in Dieselsachen einen Hilfszivilsenat einzurichten.

Die Massenverfahren werfen Fragen auf: an die Organisation der Gerichte, ihre Arbeitsweise und Ausstattung, aber auch an den Gesetzgeber. Eine Antwort des Gesetzgebers soll dahin gehen, zügig Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs herbeizuführen, um den Instanzgerichten nach höchstrichterlicher Klärung zentraler Fragen eine effiziente Erledigung der anhängigen Sachen zu ermöglichen.

Der Vortrag stellt den Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Zügige Leitentscheidungen des BGH sind aber nur eine Teilantwort auf den grundlegenden Reformbedarf im deutschen Zivilprozess. Überlegungen zu einem „Zivilprozess der Zukunft“ werden den Vortrag daher abrunden.

Zum Referenten: Werner Richter ist nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln 1989 in den richterlichen Dienst eingetreten. Er war Richter am Land- und am Oberlandesgericht Köln und in beiden Gerichten auch in der Gerichtsverwaltung tätig. Nach einem Wechsel in das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen leitete er dort sieben Jahre die Zentralabteilung. Seit Oktober 2018 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Im Anschluss an den Vortrag gibt es bei einem Umtrunk / Imbiss Gelegenheit für einen Austausch.

Einladung Vortrag Richter 18012024

Ordentliche Mitgliederversammlung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft e.V.

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft e.V.
findet statt am

Donnerstag, den 18. Januar 2024 um 17:30 Uhr

im Haus am Dom, Seminarraum I, Domplatz 3, Frankfurt am Main.

ÖPNV: U4, U5, Haltestelle Dom/Römer; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1), Konstabler (Töngesgasse 8), Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16).

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorsitzenden
  2. Feststellung der Satzung mit Änderungen auf Antrag des Vorstands (die Änderungsvorschläge wurden an die Mitglieder mit der Einladung vorab versandt)
  3. Bericht des Schatzmeisters
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahl des Vorstands
  6. Sonstiges

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

(Dr. Wilhelm Wolf, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, Prof. Dr. Joachim Rückert, Dr. Claudius Dechamps, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler,  Dr. Stefan Fuhrmann,  Dr. Rembert Niebel,  Prof. Dr. Roman Poseck, Dr. Daniel Saam, Joachim Schaudinn, Dr. Helmut Sennewald, Dr. Daniel Wegerich, Dr. Andreas Zubrod)

Philipp Lotmar – Ein Frankfurter und Pionier des „Sozialen Privatrechts“

Ein Vortrag von
Herrn Professor em. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert
am Mittwoch, den 5. Juli 2023 ab 19 Uhr
im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1), Konstabler (Töngesgasse 8), Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16)

Zum Vortrag:

In der Frankfurter Juristischen Gesellschaft über Lotmar zu reden, hat mindestens drei Gründe, zwei kleine rhetorische und einen großen sachlichen. Zum einen war Lotmar geborener Frankfurter. Er gehörte zu der nie ganz kleinen jüdischen Gemeinde von meist sehr tüchtigen Unternehmern und Bankiers. In der zweiten oder dritten Generation wandten sich die Kinder mit wachsender Assimilation und allmählicher Zulassung zu Medizin und Jurisprudenz oft auch den Wissenschaften zu. So auch Lotmar, geboren 1850. Zum zweiten handelt es sich um einen fast ganz runden Gedenktag. Denn 1922, also vor 101 Jahren starb Philipp Lotmar in Bern. Ich bin also nur ein Jahr zu spät. Warum Bern? Bern musste zu Lotmars Heimat als Professor des römischen Rechts werden, da für den Sozialdemokraten und Juden nach 1890 in Deutschland an keiner Universität Platz war. Wichtiger ist heute Abend natürlich der sachlich-juristische Grund. Das ist Lotmars Vermächtnis als Pionier eines „sozialen“ Privatrechts in Deutschland. „Sozial“ sein war seit der um ca. 1870 in aller Munde gekommenen „Sozialen Frage“ auch für das Recht dieHerausforderung – bis heute. Das BGB habe dazu nichts geboten, das werden die meisten im Studium gelernt haben, Von Gierkes und Mengers Kritik, aber nicht von Lotmar werden sie gehört haben. Das lag an einer Konzeption von sozialem Privatrecht, die das BGB nicht zuletzt 1896 im Reichstag zwar noch zum Erfolg trug, die aber schon seit ca. 1890 im Gefolge einer eher intervenierenden Rechtspolitik so gut wie verloren ging. Zu Unrecht, denn sie ist bis heute relevant. Lotmar vor allem hat sie konkret erarbeitet und vertreten. Besonders quellennah und möglichst anschaulich an seinen Texten möchte ich das vorstellen. Wer schon mal mehr über Lotmar wissen will, kann sich im Frankfurter Personenlexikon digital und allgemein orientieren: https://frankfurter-personenlexikon.de/node/7251

Zum Referenten:

Joachim Rückert (1945 in Oberbayern), Dr.iur., 1993-2010 o. Univ.prof. i.R. an der Goethe-Universität für Neuere Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie; Studium der Jurisprudenz, Geschichte und Philosophie in Berlin, Tübingen und München; Examina, Promotion und Habil. in München; 1984 o. Prof. für Zivilrecht und Rechtsgeschichte in Hannover. Forschungsschwerpunkte: Neuere Rechts- und Sozialgeschichte seit dem 18. Jh., historische Rechtsvergleichung, Privatrechtsgeschichte, Wissenschaftsgeschichte, juristische Grundbegriffe in historischer Perspektive, interdisziplinäre Fragen, arbeitsrechtliche Bezüge. Monographien über „A.L. Reyschers Leben und Rechtstheorie“ (1974), „Betriebliche Arbeiterausschüsse in Deutschland, Großbritannien und Frankreich im späten 19. und frühen 20. Jh.“ (1979), „Idealismus, Jurisprudenz und Politik bei Fr. C. von Savigny“ (1984), „Autonomie des Rechts in rechtshistorischer Perspektive“ (1988), „Frei und sozial“ als Rechtsprinzip (2006); zahlreiche Aufsätze und Sammelwerkbeiträge; Hg./Mithg. u.a. der Reihe Savignyana, der Fundamenta Juridica, der Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts,der Methodik des Zivilrechts (1997, 2.A. 2012), der Zs. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, des Historisch-Kritischer Kommentar zum BGB (darin zu vor § 1: Das BGB und seine Prinzipien, 2003; §§ 611: Dienstvertrag, 2013). Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Fritz-Bauer-Instituts.

2023-05-24- E – V U MV – 05.07.2023

Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Justiz – Optionen und Perspektiven

Ein Vortrag von
Herrn Richter am Landgericht Dr. Christian Schlicht, Köln,
am Donnerstag, den 26. Januar 2023, 19:00 Uhr
im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz, und per Videokonferenz (Informationen zur Einwahl umseitig).

Zum Vortrag:
Die Digitalisierung hat auch die Justiz erreicht. Videoverhandlungen, der elektronische Rechtsverkehr und die eAkte werden bundesweit zum festen Bestandteil des Justizalltags. Das digitale Fundament ist gelegt. Und nun? In weiteren Teilen sind die analogen Papierprozesse durch die eAkte und den elektronische Rechtsverkehr nur in den digitalen Raum überführt worden. Was kann und muss die Justiz kurz-, mittel- und langfristig tun, um den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten? Diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Justiz wird Herr Dr. Christian Schlicht in seinem Impulsvortrag nachgehen – und damit sicherlich viel Stoff für kontroverse Diskussionen liefern.

Zum Referenten:
Christian Schlicht, geboren 1986 in Bonn, wurde nach seinem Studium und Referendariat in Bonn, Berlin und New York im März 2015 Richter. Er war am Landgericht Köln und am Amtsgericht Gummersbach sowie im Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium NRW tätig, bevor er 2018 zum Richter am Landgericht in Köln ernannt wurde. Seitdem war er zunächst in mehreren Zivilkammern tätig; gegenwärtig ist er Mitglied der großen Strafvollstreckungskammer. Ab 2019 war er stellvertretender IT-Dezernent und begleitete – seit 2021 als IT-Dezernent – u.a. die Einführung der elektronischen Akte, auch an den acht Amtsgerichten des Bezirks. Im März 2022 gründete er die digitale richterschaft, ein Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz. Er ist Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen, die sich mit der Modernisierung und Digitalisierung der Justizprozesse befassen.

Hinweise zur Teilnahme an der Vortragsveranstaltung am 26. Januar 2023
per Videokonferenz:
Falls Sie an der Vortragsveranstaltung per Videokonferenz teilnehmen möchten, bitten wir um entsprechende Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse bis zum 24. Januar 2023 an info(at)ffjg.de. Wir werden am Tag der Vortragsveranstaltung einen Zoom-Einwahllink an alle angemeldeten Mitglieder versenden.

FJG – Einladung Vortrag Dr. Schlicht – 26.01.2023

Podiumsdiskussion: Reform der Strafprozessordnung

Eine Podiumsdiskussion am 22. November 2022, 18:30 Uhr, zum Thema:
Reform der Strafprozessordnung

im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz.

Es diskutieren
Prof. Dr. Alfred Dierlamm
Dr. Christopher Erhard
Prof. Dr. Cornelius Prittwitz (Moderation)

Zur Podiumsdiskussion:
Über „Modernisierung des Strafverfahrens“ wird seit langem und auch nachdem der Gesetzgeber im Dezember 2019 das gleichnamige Gesetz beschlossen hat, kontrovers diskutiert. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht der Vorschlag der Regierungsparteien, Strafprozesse (Hauptverfahren) audiovisuell aufzuzeichnen. Das ist in zahlreichen Staaten regelmäßig der Fall, wäre für den deut- schen Strafprozess aber eine einschneidende Veränderung. Ob zum Guten (so die ganz überwiegende Einschätzung in der Anwaltschaft) oder zum Schlechten (so die vielfach vertretene Ansicht in der Richterschaft), die Argumente also pro und contra in dieser Debatte sind Gegenstand der Podiumsdiskussion zwischen einem erfahrenen Strafverteidiger und einem nicht minder erfahrenen Richter.

Zu den Podiumsteilnehmern:
Prof. Dr. Alfred Dierlamm, geb. 1964 in Euskirchen, ist seit 1994 Rechtsanwalt und Gründungspartner der gleichnamigen Anwaltssozietät. Er ist seit 2010 Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht an der Universität Trier. Außerdem ist er seit 2006 Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Dr. Christopher Erhard, geboren 1958 in Wiesbaden, war 2001 bis 2018 Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main, seit 2002 Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer. Seit 2018 ist er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Goethe Universität Frankfurt, war von 1998-2000 Berater des Justizministeriums der Republik Chiles bei einer umfassenden Reform des Strafverfahrens.

F-Einladung Podiumsdiskussion zur Reform der Strafprozessordnung am 22.11.2022

Rechtliche Aspekte des Kriegs in der Ukraine

Ein Vortrag von Herrn Professor Dr. Rainer Wedde, Wiesbaden
am Mittwoch, den 28. September 2022, 19:00 Uhr
im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49.

Zum Vortrag:
Der russische Angriff auf die Ukraine hat politisch zu einer „Zeitenwende“ geführt; sein Ausgang ist ungewiss, das verursachte menschliche Leid schon jetzt unermesslich.
Der Krieg wirft aber auch Rechtsfragen auf, die weit über die völkerrechtliche Bewertung des An- griffs hinausgehen: Die Kriegsverbrechen führen zu Themen des Strafrechts, die Sanktionen werfen Auslegungsprobleme auf, die Repression in Russland verdient Beachtung und die EU- Beitrittsperspektive der Ukraine hat eine genuin juristische Komponente. Schließlich stellen sich rechtsphilosophische und rechtshistorische Fragen.
Der Vortrag wird einzelne Themen aufgreifen und exemplarisch vertiefen. Vor allem soll heraus- gearbeitet werden, dass sich im aktuellen Krieg auch deutlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüberstehen.

Zum Referenten:
Rainer Wedde, geboren 1969 in Karlsruhe, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Aix-en-Provence, Dresden und Freiburg/Breisgau. Er promovierte an der Universität Kiel zu einem rechtsvergleichenden deutsch-russischen Thema. Anschließend war er für internati- onale Anwaltskanzleien in Dresden, Berlin und Moskau als Rechtsanwalt tätig. 2007 wechselte er an die Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, wo er seitdem Wirtschaftsrecht lehrt. Kurz nach Kriegsausbruch beendete er die Nebentätigkeit für eine deutsche Kanzlei in Mos- kau. Er ist Mitglied im Vorstand der Deutsch-Ukrainischen und der Deutsch-Russischen Juristen- vereinigung und Co-Sprecher der Fachgruppe Recht der Deutschen Gesellschaft für Osteuro- pakunde DGO.

F-Einladung Vortrag Prof. Wedde – 28.09.2022

Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 – Was kann sie leisten für den kollektiven Rechtsschutz zur Bewältigung von Massen- und Streuschäden

Ein Vortrag von Frau Professor Dr. Beate Gsell, München
Am 13.9.2022 ab 19:00 Uhr im im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49, Frankfurt am Main.

Zum Vortrag:

Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es für eine Gruppe gleichartig Geschädigter bislang kein Kla- geinstrument, um die Ansprüche durch eine einzige, durch einen Repräsentanten geführte Klage gebündelt durchzusetzen. Die neue Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 zwingt die Mit- gliedstaaten nun allerdings dazu, auf Schadensersatz gerichteten kollektiven Rechtsschutz zu er- möglichen. Vorgesehen sind innerstaatliche und grenzüberscheitende Verbandsklagen, die nicht mehr auf Unterlassung beschränkt bleiben, sondern auf „Abhilfe“ zielen „in Form von Schadener- satz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist allerdings begrenzt auf die Verletzung von Uni- onsrecht im b2c-Verhältnis. Überdies lässt sie den Mitgliedstaaten große Umsetzungsspielräume. Der Vortrag beleuchtet wesentliche Charakteristika des neuen europäischen Verbandsklageregimes und erörtert ihre möglichst effektive Umsetzung ins nationale Recht.

Zur Referentin:

Beate Gsell ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der LMU München, Richterin am OLG München und derzeit De- kanin der Juristischen Fakultät der LMU München. Zu ihren Forschungsgebieten gehören das Bürgerliche Recht und das materielle Verbraucherrecht, ferner das Zivilverfahrensrecht mit Fokus auf der individuellen und kollektiven Verbraucherrechtsdurchsetzung.
Beate Gsell ist Mitglied des Vorstandes der Zivilrechtslehrervereinigung und gehört der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages an. Sie ist eine der Gesamtherausgeberinnen des beck-on- line-Großkommentars zum Zivilrecht und gibt die Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissen- schaft (ZfPW) und die Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) mit heraus.

F – Vortrag Prof. Dr. B. Gsell am 13.09.2022

Nur nach Recht und Gesetz? Wie die Psychologie juristische Entscheidungen beeinflusst.

Ein Vortrag von Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Risse, Frankfurt am Main
Am 31.5.2022 ab 18:30 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main.

Zum Vortrag:

In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert das Bild eines Homo iuridicus – also des Juristen, der streng formal nach Recht und Gesetz entscheidet. Rational, neutral und vorurteils- frei gegenüber jedermann unter Ausblendung aller irrelevanten Tatsachen und Motive. Nur: Diesen Homo iuridicus gibt es nicht, er ist ein Trugbild. Juristen bilden ihre Meinungen zu Rechtsfällen auch unter Heranziehung von Heuristiken, also im Gehirn hinterlegten Faustregeln des Entschei- dens. Das führt zu Fehlentscheidungen. Der Vortrag zeigt das anhand von Beispielen und kleinen Experimenten auf. Schließlich sucht er nach Ansätzen, wie die Rationalität der juristischen Ent- scheidungsfindung erhöht werden kann.

Zum Referenten:

Jörg Risse, geboren 1967 in Lippstadt, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Lausanne, absolvierte sein LL.M.-Studium an der University of Ca- lifornia in Berkeley und ist in Deutschland und New York als Rechtsanwalt zugelassen. Er promo- vierte zu einem Thema des deutschen Verfassungsrechts. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Partner einer internationalen Anwaltssozietät liegt auf der Prozessführung und der alternativen Streitbeile- gung einschließlich der Mediation, vor allem in Post-M&A-Verfahren. Jörg Risse unterrichtet als Honorarprofessor an der Universität Mannheim „Verhandlungsführung“ und „Mediation, Schieds- gerichtsbarkeit und außergerichtliche Streitbeilegung“ sowie als Lehrbeauftragter der Humboldt- Universität zu Berlin „Advocacy Skills“ im Rahmen des englischsprachigen LL.M.-Studiengangs. Er ist ein CEDR-akkreditierter Mediator.

Vortrag Prof. Dr. J. Risse am 31.05.2022

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Ein Vortrag von Professor Dr. Gregor Bachmann, LL.M., Berlin
18:30 Uhr, nur per Videokonferenz
(Einwahldaten bitte der unten verlinkten pdf-Datei entnehmen)

Große BRAO-Reform und kleine RDG-Reform

Ein Vortrag von Professor Dr. Christian Wolf, Hannover
nur per Videokonferenz
(Einwahldaten finden Sie in der unten angefügten pdf-Datei)

Zum Vortrag:

Der Bundestag hat jüngst eine umfassende Reform des anwaltlichen Gesellschafts- rechts beschlossen. Zukünftig sind die Rechtsanwälte bei der Wahl der Gesellschaftsform weitge- hend frei, gleichfalls können sie sich mit allen freien Berufen zu interprofessionellen Berufsaus- übungsgesellschaften zusammenschließen. Der Weg in das Fremdkapital war mit der großen BRAO-Reform hingegen nicht verbunden. Die kleine RDG-Reform wollte auf die sich am Markt etablierten und vom BGH anerkannten Legal Tech-Unternehmen reagieren. In einem Entschlie- ßungsantrag hat der Bundestag dabei aber gleichzeitig eine Nachbesserung der Reform in der nächs- ten Legislaturperiode angemahnt. In dem Vortrag wird ein Überblick über die wesentlichen Geset- zesänderungen der beiden Reformgesetze gegeben. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob die Reform den Zugang zum Recht verbessern wird und welche Auswirkungen auf den Anwalts- markt zu erwarten sind.

Zum Referenten:

Professor Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an Leibniz Universität Hannover (LUH). Er leitet als Geschäftsführender Direktor das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der LUH. Das Anwaltsrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte, so ist er u.a. Autor und Mit- herausgeber des Kommentars Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht. Sein Institut hat zu den beiden Reformgesetzten umfassend Stellung genommen. Im Rechtsausschuss war der Referent zu beiden Gesetzesvorhaben als Sachverständiger geladen.:

Der Bundestag hat jüngst eine umfassende Reform des anwaltlichen Gesellschafts- rechts beschlossen. Zukünftig sind die Rechtsanwälte bei der Wahl der Gesellschaftsform weitge- hend frei, gleichfalls können sie sich mit allen freien Berufen zu interprofessionellen Berufsaus- übungsgesellschaften zusammenschließen. Der Weg in das Fremdkapital war mit der großen BRAO-Reform hingegen nicht verbunden. Die kleine RDG-Reform wollte auf die sich am Markt etablierten und vom BGH anerkannten Legal Tech-Unternehmen reagieren. In einem Entschlie- ßungsantrag hat der Bundestag dabei aber gleichzeitig eine Nachbesserung der Reform in der nächs- ten Legislaturperiode angemahnt. In dem Vortrag wird ein Überblick über die wesentlichen Geset- zesänderungen der beiden Reformgesetze gegeben. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob die Reform den Zugang zum Recht verbessern wird und welche Auswirkungen auf den Anwalts- markt zu erwarten sind.
Zum Referenten: Professor Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an Leibniz Universität Hannover (LUH). Er leitet als Geschäftsführender Direktor das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der LUH. Das Anwaltsrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte, so ist er u.a. Autor und Mit- herausgeber des Kommentars Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht. Sein Institut hat zu den beiden Reformgesetzten umfassend Stellung genommen. Im Rechtsausschuss war der Referent zu beiden Gesetzesvorhaben als Sachverständiger geladen.

FHFJG – Einladung Vortrag Prof. Dr. Christian Wolf am 29092021 – Videkonferenz